Die GmbH-Gründung im Überblick

Kanzlei Reimann Potsdam - Steuerrecht

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie vereint die Vorteile einer klaren Haftungsbegrenzung mit einem professionellen Auftritt, der bei Kunden und Geschäftspartnern Vertrauen schafft. Als Rechtsanwälte begleiten wir Mandanten regelmäßig bei der Gründung ihrer GmbH und wissen, worauf es ankommt, um den Prozess reibungslos und rechtssicher zu gestalten.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die wesentlichen Schritte der GmbH-Gründung, typische Fallstricke und warum eine rechtliche Beratung für Sie unverzichtbar ist.

Die GmbH bietet zahlreiche Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrem eingebrachten Kapital, nicht mit ihrem Privatvermögen. Das minimiert das persönliche Risiko.
  • Seriösität und Professionalität: Eine GmbH wird häufig als vertrauenswürdiger wahrgenommen, insbesondere im Vergleich zu Einzelunternehmen.
  • Flexible Gestaltung: Sie können den Gesellschaftsvertrag individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen, sei es bei der Gewinnverteilung, Nachfolgeregelungen oder Entscheidungsfindungen.

Für viele Unternehmer ist die GmbH daher die ideale Rechtsform, um geschäftliches Wachstum auf einer stabilen Basis zu fördern.

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren klar definierten Schritten:

a) Vorbereitung und Planung
Zunächst müssen grundlegende Fragen geklärt werden:

  • Wer sind die Gesellschafter?
  • Wie hoch soll das Stammkapital sein (mindestens 25.000 Euro)?
  • Welche konkreten Regelungen sollen im Gesellschaftsvertrag stehen?

Bereits in dieser Phase lohnt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt, um typische Fehler zu vermeiden und Ihre Vorstellungen rechtlich korrekt umzusetzen.

b) Der Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag bildet das Fundament Ihrer GmbH. Er regelt wesentliche Punkte wie:

  • Höhe und Verteilung der Geschäftsanteile,
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter,
  • Beschlussfassungen und Stimmrechte,
  • Regelungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen,
  • Konfliktlösungsmechanismen (z. B. bei Streit unter Gesellschaftern).

Individuelle Vereinbarungen sind wichtig, um zukünftige Probleme zu vermeiden – insbesondere, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind.

c) Notarielle Beurkundung
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt in einer Gründungsversammlung.

d) Einzahlung des Stammkapitals
Das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro muss auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Für die Anmeldung im Handelsregister genügt es, wenn zunächst 12.500 Euro hinterlegt sind.

e) Anmeldung beim Handelsregister
Nach der Einzahlung erfolgt die Anmeldung beim Handelsregister. Erst mit der Eintragung wird die GmbH rechtsfähig. In diesem Schritt prüft das Registergericht alle Dokumente, daher ist eine fehlerfreie Vorbereitung wichtig.

f) Steuerliche Anmeldung
Nach der Gründung müssen Sie die GmbH beim Finanzamt anmelden. Dabei geht es um die Erteilung einer Steuernummer und die Anmeldung zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und – falls zutreffend – Umsatzsteuer.

Der Gründungsprozess birgt einige rechtliche und praktische Herausforderungen:

  • Fehlerhafte oder unklare Gesellschaftsverträge: Pauschale Standardverträge reichen selten aus. Unklare Regelungen können später zu Streitigkeiten führen.
  • Kapitalaufbringung und Haftungsfragen: Eine fehlerhafte Einzahlung des Stammkapitals kann dazu führen, dass die Haftungsbeschränkung nicht greift.
  • Steuerliche Pflichten: Versäumnisse bei der steuerlichen Anmeldung oder Buchführung können zu empfindlichen Strafen führen.
  • Geschäftsführerhaftung: Der Geschäftsführer einer GmbH hat umfassende Pflichten und kann bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden.

Mit einer frühzeitigen rechtlichen Beratung können diese Risiken minimiert werden.

Die GmbH-Gründung ist ein komplexer Vorgang, bei dem viele rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie dabei, alle Formalitäten korrekt zu erledigen und mögliche Fallstricke zu umgehen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Die individuelle Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrags,
  • Die Begleitung bei der notariellen Beurkundung,
  • Beratung zur Geschäftsführerhaftung,
  • Prüfung der Eintragungsunterlagen für das Handelsregister,
  • Unterstützung bei der steuerlichen Anmeldung und Compliance-Fragen.

Die Gründung einer GmbH ist der richtige Schritt, um Ihre unternehmerische Vision auf ein solides Fundament zu stellen. Mit einer sorgfältigen Planung und der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts stellen Sie sicher, dass Ihre GmbH von Beginn an rechtssicher aufgestellt ist.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre GmbH gründen – professionell, effizient und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.


Reimann & Partner Rechtsanwälte - Martin Fronczyk

MARTIN FRONCZYK

Managing Partner

Rechtsanwalt

Diplom-Betriebswirt (FH)

M.Sc. Wirtschaftswissenschaften


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