Eine Kernkompetenz von Reimann & Partner Rechtsanwälte liegt im Insolvenzrecht. Auf diesem Gebiet verbinden wir für Sie betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Expertise und betreuen Unternehmen, Geschäftsführer, Behörden, Insolvenzverwalter und Gläubiger umfassend in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.
Mit unserer Insolvenzberatung richten wir uns an Unternehmen, Geschäftsführer, Gläubiger und Insolvenzverwalter.
Unternehmen und Geschäftsführer, die von einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung betroffen sind, unterstützen wir u.a. mit folgenden Dienstleistungen:
Beratung zu Restrukturierungs- und Sanierungsmöglichkeiten
Beratung zum Insolvenzantrag
Beratung und Begleitung während des Eröffnungs- und Insolvenzverfahrens
Beratung zu persönlichen Haftungsrisken (Geschäftsführerhaftung)
Beratung zu Risken für Gesellschafter (Bürgschaften, Darlehen, Stammeinlage)
Beratung zu strafrechtlichen Risiken
Gläubiger des Schuldners, die sich mit Insolvenzrisiken oder einer bereits eingetretenen Insolvenz des Schuldners konfrontiert sehen, stehen wir u.a. mit folgenden Dienstleistungen zur Seite:
Beratung bei der Vertragsgestaltung, insbesondere der insolvenzfesten Besicherung von Krediten und sonstigen Sicherheiten
Beratung zur vorinsolvenzlichen Forderungsdurchsetzung, insbesondere der Minimierung und Vermeidung von Anfechtungsrisiken
Beratung zum Insolvenzantrag
Beratung und Begleitung während des Eröffnungs- und Insolvenzverfahrens
Beratung zur Forderungsdurchsetzung im Insolvenzverfahren
Beratung zur Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche des Insolvenzverwalters
Insolvenzverwalter beraten und unterstützen wir bei der Abwicklung der Insolvenzverfahren u.a. mit folgenden Dienstleistungen:
Forderungsprüfung
Ermittlung insolvenzspezifischer Ansprüche
Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche
Im Bereich der Insolvenzanfechtung unterstützen und vertreten wir sowohl Insolvenzverwalter bei der Ermittlung und Durchsetzung als auch Behörden sowie Privatpersonen, Geschäftsführer und Unternehmen bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen und Geschäftsführerhaftungsansprüchen.
Im Rahmen der Anspruchsermittlung unterstützen wir Insolvenzverwalter insbesondere mit folgenden Dienstleistungen:
Analyse des schuldnerischen Zahlungsverhaltens
Bestimmung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit
Ermittlung der Anfechtungsgegner und Höhe der Anfechtungsansprüche
Erstellung eines Ermittlungsgutachtens
Im Rahmen der Durchsetzung der insolvenzspezifischer Ansprüche bieten wir Insolvenzverwaltern folgende Dienstleistungen an:
Erstellung der Erstaufforderungsschreiben und ggf. Erwiderungsschreiben
Erstellung anwaltlicher Mahnschreiben
Erstellung von Textbausteinen für den Zwischenbericht
Führen von (außergerichtlichen) Vergleichsverhandlungen
Prozessführung
Im Rahmen der Abwehr von insolvenzspezifischen Ansprüchen des Insolvenzverwalters -insbesondere aus Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung- unterstützen wir Behörden, Privatpersonen und Unternehmen mit folgenden Leistungen:
Beratung zur vorinsolvenzlichen Forderungsdurchsetzung im Hinblick auf die Minimierung und Vermeidung von Anfechtungsrisiken
Prüfung der geltend gemachten Insolvenzanfechtungsansprüche
Erstellung einer schriftlichen Handlungsempfehlung
Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter
Wir übernehmen die Insolvenzstrafverteidigung für Privatpersonen, Unternehmer und Geschäftsführer, denen die Verwirklichung einer Insolvenzstraftat vorgeworfen wird, zum Beispiel bei:
Insolvenzverschleppung
Betrug
Untreue
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Bankrott
Verletzung der Buchführungspflicht
Gläubigerbegünstigung
Schuldnerbegünstigung
Steuerhinterziehung
Im Hinblick auf eine insolvenzabwendende Stabilisierung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen unterstützen wir u.a. mit folgenden Leistungen:
Analyse der Krisenursachen
Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Sanierungsaussichten
Begleitung der Sanierungsmaßnahmen
Begleitung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen
Prüfung und Ausarbeitung von Alternativszenarien (Liquidation/Insolvenz)
Ein Unternehmen gilt nach § 17 Insolvenzordnung als zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Eine vorübergehende Zahlungsstockung von weniger als drei Wochen begründet in der Regel noch keine Zahlungsunfähigkeit.
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Insolvenzordnung) liegt vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Überschuldung (§ 19 Insolvenzordnung) bedeutet, dass das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt.
Bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Insolvenzordnung) muss spätestens innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden, § 15a Absatz 1 Insolvenzordnung. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Insolvenzordnung) besteht keine Antragspflicht, aber es ist ratsam, frühzeitig zu handeln.
Um einen Insolvenzantrag für eine Firma zu stellen, müssen Sie zunächst einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Dieser Antrag muss alle erforderlichen Informationen und Dokumente enthalten, wie z.B. die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Angaben zu den Schulden und Vermögenswerten des Unternehmens.
Ja, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Der Insolvenzverwalter oder die Geschäftsführung in Eigenverwaltung entscheidet darüber.
Arbeitsverträge bleiben zunächst bestehen. Der Insolvenzverwalter kann jedoch unter erleichterten Bedingungen Kündigungen aussprechen.
Ob das Privatvermögen bei einer Firmeninsolvenz betroffen ist, hängt von der Rechtsform vom Unternehmen und den Haftungsregelungen ab. Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH ist das Privatvermögen der Gesellschafter in der Regel geschützt. Bei Personengesellschaften, wie z.B. einer GbR, kann die Haftung jedoch auf die Privatvermögen der Gesellschafter erstreckt werden. Wir beraten Sie dazu umfassend und klären, inwieweit Ihr Privatvermögen gefährdet ist.
Ja, bei verspäteter Insolvenzantragstellung oder anderen Pflichtverletzungen können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.
Ein Insolvenzplan ist ein Sanierungsinstrument, das eine Alternative zur Regelabwicklung darstellt. Er kommt zum Einsatz, wenn eine Sanierung des Unternehmens möglich und sinnvoll erscheint.
Die Dauer variiert stark und kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen, abhängig von der Komplexität des Falls.
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten, Vergütung des Insolvenzverwalters und ggf. Kosten für Berater zusammen. Sie werden vorrangig aus der Insolvenzmasse beglichen.
In der Regel trägt der Schuldner die Kosten für den Anwalt im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch möglich, dass finanzielle Unterstützung von staatlichen Stellen oder Rechtsschutzversicherungen gewährt wird.
Alternativen können eine außergerichtliche Sanierung, ein Schutzschirmverfahren oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung sein.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Sollte Ihr Anliegen eilen, rufen Sie uns bitte jetzt an.
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