Insolvenzrecht

Wir unterstützen Sie mit fachlicher Expertise und Einsatz
Reimann & Partner Rechtsanwälte - Anwalt für Insolvenzrecht in Potsdam und Berlin

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Potsdam, Berlin und Umgebung

Eine Kernkompetenz von Reimann & Partner Rechtsanwälte liegt im Insolvenzrecht. Auf diesem Gebiet verbinden wir für Sie betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Expertise und betreuen Unternehmen, Geschäftsführer, Behörden, Insolvenzverwalter und Gläubiger umfassend in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Leistungen im Überblick

  • Insolvenzberatung: Insolvenzvermeidung, Insolvenzantrag, Insolvenzbegleitung, Haftungsrisiken u.a.
  • Insolvenzanfechtung: Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzstrafverteidigung: Bankrott, Insolvenzverschleppung, Betrug, Untreue
  • Restrukturierung und Sanierung: Analyse der Krisenursachen, Prüfung und Begleitung von Maßnahmen

Ansprechpartner

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Martin Fronczyk

MARTIN FRONCZYK
Managing Partner | Rechtsanwalt | Diplom-Betriebswirt (FH) | M.Sc. Wirtschaftswissenschaften

Insolvenzberatung

Mit unserer Insolvenzberatung richten wir uns an Unternehmen, Geschäftsführer, Gläubiger und Insolvenzverwalter.

Unternehmen

Unternehmen und Geschäftsführer, die von einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung betroffen sind, unterstützen wir u.a. mit folgenden Dienstleistungen:

Beratung zu Restrukturierungs- und Sanierungsmöglichkeiten

Beratung zum Insolvenzantrag

Beratung und Begleitung während des Eröffnungs- und Insolvenzverfahrens

Beratung zu persönlichen Haftungsrisken (Geschäftsführerhaftung)

Beratung zu Risken für Gesellschafter (Bürgschaften, Darlehen, Stammeinlage)

Beratung zu strafrechtlichen Risiken

Gläubiger

Gläubiger des Schuldners, die sich mit Insolvenzrisiken oder einer bereits eingetretenen Insolvenz des Schuldners konfrontiert sehen, stehen wir u.a. mit folgenden Dienstleistungen zur Seite:

Beratung bei der Vertragsgestaltung, insbesondere der insolvenzfesten Besicherung von Krediten und sonstigen Sicherheiten

Beratung zur vorinsolvenzlichen Forderungsdurchsetzung, insbesondere der Minimierung und Vermeidung von Anfechtungsrisiken

Beratung zum Insolvenzantrag

Beratung und Begleitung während des Eröffnungs- und Insolvenzverfahrens

Beratung zur Forderungsdurchsetzung im Insolvenzverfahren

Beratung zur Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche des Insolvenzverwalters

Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter beraten und unterstützen wir bei der Abwicklung der Insolvenzverfahren u.a. mit folgenden Dienstleistungen:

Forderungsprüfung

Ermittlung insolvenzspezifischer Ansprüche

Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche

Insolvenzanfechtung

Im Bereich der Insolvenzanfechtung unterstützen und vertreten wir sowohl Insolvenzverwalter bei der Ermittlung und Durchsetzung als auch Behörden sowie Privatpersonen, Geschäftsführer und Unternehmen bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen und Geschäftsführerhaftungsansprüchen.

Ermittlung von insolvenzspezifischen Ansprüchen

Im Rahmen der Anspruchsermittlung unterstützen wir Insolvenzverwalter insbesondere mit folgenden Dienstleistungen:

Analyse des schuldnerischen Zahlungsverhaltens

Bestimmung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit

Ermittlung der Anfechtungsgegner und Höhe der Anfechtungsansprüche

Erstellung eines Ermittlungsgutachtens

Durchsetzung von insolvenzspezifischen Ansprüchen

Im Rahmen der Durchsetzung der insolvenzspezifischer Ansprüche bieten wir Insolvenzverwaltern folgende Dienstleistungen an:

Erstellung der Erstaufforderungsschreiben und ggf. Erwiderungsschreiben

Erstellung anwaltlicher Mahnschreiben

Erstellung von Textbausteinen für den Zwischenbericht

Führen von (außergerichtlichen) Vergleichsverhandlungen

Prozessführung

Abwehr von insolvenzspezifischen Ansprüchen

Im Rahmen der Abwehr von insolvenzspezifischen Ansprüchen des Insolvenzverwalters -insbesondere aus Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung- unterstützen wir Behörden, Privatpersonen und Unternehmen mit folgenden Leistungen:

Beratung zur vorinsolvenzlichen Forderungsdurchsetzung im Hinblick auf die Minimierung und Vermeidung von Anfechtungsrisiken
Prüfung der geltend gemachten Insolvenzanfechtungsansprüche
Erstellung einer schriftlichen Handlungsempfehlung
Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter

Insolvenzstrafverteidigung

Wir übernehmen die Insolvenzstrafverteidigung für Privatpersonen, Unternehmer und Geschäftsführer, denen die Verwirklichung einer Insolvenzstraftat vorgeworfen wird, zum Beispiel bei:

Insolvenzverschleppung

Betrug

Untreue

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Bankrott

Verletzung der Buchführungspflicht

Gläubigerbegünstigung

Schuldnerbegünstigung

Steuerhinterziehung

Restrukturierungs- und Sanierungsberatung

Im Hinblick auf eine insolvenzabwendende Stabilisierung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen unterstützen wir u.a. mit folgenden Leistungen:

Analyse der Krisenursachen

Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Sanierungsaussichten

Begleitung der Sanierungsmaßnahmen

Begleitung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen

Prüfung und Ausarbeitung von Alternativszenarien (Liquidation/Insolvenz)

Häufige Fragen

Wann ist ein Unternehmen rechtlich als zahlungsunfähig anzusehen?

Ein Unternehmen gilt nach § 17 Insolvenzordnung als zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Eine vorübergehende Zahlungsstockung von weniger als drei Wochen begründet in der Regel noch keine Zahlungsunfähigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Insolvenzordnung) liegt vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Überschuldung (§ 19 Insolvenzordnung) bedeutet, dass das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt.

Welche Fristen muss ich bei drohender Zahlungsunfähigkeit beachten?

Bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Insolvenzordnung) muss spätestens innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden, § 15a Absatz 1 Insolvenzordnung. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Insolvenzordnung) besteht keine Antragspflicht, aber es ist ratsam, frühzeitig zu handeln.

Wie stellt man einen Insolvenzantrag für eine Firma?

Um einen Insolvenzantrag für eine Firma zu stellen, müssen Sie zunächst einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Dieser Antrag muss alle erforderlichen Informationen und Dokumente enthalten, wie z.B. die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Angaben zu den Schulden und Vermögenswerten des Unternehmens.

Kann ein insolventes Unternehmen weitergeführt werden?

Ja, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Der Insolvenzverwalter oder die Geschäftsführung in Eigenverwaltung entscheidet darüber.

Was passiert mit den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter bei einer Insolvenz?

Arbeitsverträge bleiben zunächst bestehen. Der Insolvenzverwalter kann jedoch unter erleichterten Bedingungen Kündigungen aussprechen.

Ist Privatvermögen bei einer Firmeninsolvenz betroffen?

Ob das Privatvermögen bei einer Firmeninsolvenz betroffen ist, hängt von der Rechtsform vom Unternehmen und den Haftungsregelungen ab. Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH ist das Privatvermögen der Gesellschafter in der Regel geschützt. Bei Personengesellschaften, wie z.B. einer GbR, kann die Haftung jedoch auf die Privatvermögen der Gesellschafter erstreckt werden. Wir beraten Sie dazu umfassend und klären, inwieweit Ihr Privatvermögen gefährdet ist.

Kann ich als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden?

Ja, bei verspäteter Insolvenzantragstellung oder anderen Pflichtverletzungen können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.

Was ist ein Insolvenzplan und wann kommt er zum Einsatz?

Ein Insolvenzplan ist ein Sanierungsinstrument, das eine Alternative zur Regelabwicklung darstellt. Er kommt zum Einsatz, wenn eine Sanierung des Unternehmens möglich und sinnvoll erscheint.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Die Dauer variiert stark und kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen, abhängig von der Komplexität des Falls.

Welche Kosten entstehen bei einem Insolvenzverfahren?

Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten, Vergütung des Insolvenzverwalters und ggf. Kosten für Berater zusammen. Sie werden vorrangig aus der Insolvenzmasse beglichen.

Wer trägt die Anwaltskosten bei Insolvenzverfahren?

In der Regel trägt der Schuldner die Kosten für den Anwalt im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch möglich, dass finanzielle Unterstützung von staatlichen Stellen oder Rechtsschutzversicherungen gewährt wird.

Welche Alternativen gibt es zum Regelinsolvenzverfahren?

Alternativen können eine außergerichtliche Sanierung, ein Schutzschirmverfahren oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung sein.

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Außergerichtlich

Wir versuchen Ihr Anliegen außergerichtlich zu lösen, um Ihr Ziel möglichst stressfrei für Sie zu erreichen.

Prozessual

Im Falle einer Eskalation setzen wir Ihre Ansprüche bundesweit gerichtlich für Sie durch.

Wir sind für Sie da!

Durch unsere empathische Arbeitsweise garantieren wir Ihnen, dass Ihr Anliegen bei uns nicht nur eine Fallnummer ist.
Wir beraten Sie auch zum Handels- und Gesellschaftsrecht!

Wir setzen uns für Sie ein!

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