Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt – dies lässt sich nicht zuletzt an den unlängst verhängten öffentlich wirksamen Haftstrafen für prominente Personen erkennen. Auch die Ankäufe von Steuer- CDs ausländischer Bankdaten und die Panama-Papers sorgten und sorgen immer wieder für Aufsehen.
Das Steuerrecht ist eine derart komplexe Materie, dass Ihnen im Falle eines befürchteten oder bereits eingeleiteten behördlichen Verfahrens unbedingt die Verteidigung durch einen auf das Steuerrecht spezialisierten Anwalt angeraten wird. Im Falle einer Verurteilung drohen Ihnen empfindliche Geldstrafen oder sogar mehrjährige Freiheitsstrafen. Wir beraten Sie, wenden Sie sich an uns!
Wir klären mit Ihnen die Fragen, ob überhaupt eine Steuerhinterziehung vorliegt. Macht gegebenenfalls eine strafbefreiende Selbstanzeige Sinn?
Immer wieder unterlaufen den Beamten der Finanzämter Fehler, die zu einer Verfahrenseinstellung führen: liegt vielleicht schon Verjährung vor? Gibt es sonstige Verfahrenshindernisse wie eine vorherige Verständigung oder abschließende Betriebsprüfungen? Greifen Beweisverwertungsverbote? Gibt es sonstige Verfolgungshindernisse?
Sie müssen wissen, dass man eine strafbare Steuerhinterziehung auch durch „Nichtstun“ begehen kann – zum Beispiel dann, wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, dies aber unterlassen oder nur unvollständig einreichen.
Wir sprechen mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie ab. Wichtig ist dabei, dass Sie sich durch ihr Verhalten nicht versehentlich selbst belasten. Insbesondere bei einer Wohnungsdurchsuchung ist Eile geboten. Rufen Sie uns unverzüglich an und machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Gerade für Unternehmer ist es zudem besonders wichtig, Ihre Mitarbeiter und Personen aus dem engen Umfeld zur schulen: wie müssen sie sich verhalten, wenn Polizei und Ermittlungspersonen vor der Tür stehen? Müssen Sie Akten und Computer herausgeben? Welche Auskünfte müssen sie geben? Hinterlegen Sie für den Notfall am besten immer Ihre Telefonnummer und die Telefonnummer Ihrer Rechtsanwältin, damit sofort verfahrenswirksam eingegriffen werden kann.
Bedenken Sie auch, dass eine etwaige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ebenfalls Auswirkung auf Ihre Gewerbeerlaubnis haben kann. Wir beraten Sie kompetent, unverzüglich und umfassend! Rufen Sie uns an!
Reimann & Partner Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Steuerrecht in Potsdam und Berlin – nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Sollte Ihr Anliegen eilen, rufen Sie uns bitte jetzt an.
0331 877 9130
0179 4583955 | WhatsApp
info@reimannpartner.de
Mo – Fr 09:00-18:00
Neben den üblichen Kommunikationswegen bieten wir Ihnen auch eine persönliche Beratung per Videokonferenz via Skype, Teams, Zoom u.a. an.