Steuerliche Fallstricke bei der Unternehmensgründung

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Steuerrecht

Die Gründung eines Unternehmens ist eine spannende, aber auch herausfordernde Aufgabe. Neben der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells und der Finanzierung der ersten Monate müssen Gründer auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Fehler in diesem Bereich können teuer werden und schlimmstenfalls die Existenz des jungen Unternehmens gefährden. In diesem Beitrag gehen wir auf häufige steuerliche Fallstricke bei der Unternehmensgründung ein und geben praxisnahe Tipps, um sie zu vermeiden.

Die Wahl der Unternehmensform hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Regelungen. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform kann sich langfristig auf die Steuerlast, die Haftung sowie die Flexibilität des Unternehmens auswirken.

a) Einzelunternehmen und Personengesellschaften

  • Gewinne unterliegen der Einkommensteuer (bis zu 45 % progressiv je nach Einkommenshöhe)
  • Gewerbesteuer kann anfallen, allerdings existiert ein Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Vereinfachte Buchführung möglich (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, EÜR), sofern die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden
  • Keine Trennung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen – volle persönliche Haftung des Unternehmers

b) Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

  • Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer (15 %) sowie der Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde)
  • Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
  • Verpflichtung zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.
  • Trennung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen – Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen

–> Tipp: Eine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt für Steuerrecht vor der Gründung ist essenziell, um die optimale Rechtsform zu bestimmen. Die Wahl sollte nicht nur aus steuerlichen, sondern auch aus haftungsrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen wohlüberlegt sein.

Die Umsatzsteuer ist für viele Gründer eine der größten Herausforderungen. Die richtige Anwendung der Vorschriften sowie die pünktliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen sind essenziell, um Nachzahlungen und Sanktionen zu vermeiden. Typische Fehler bei der Umsatzsteuer sind:

  • Falsche Anwendung der Kleinunternehmerregelung: Beträgt der Vorjahresumsatz nicht mehr als 25.000 Euro und der geschätzte Umsatz im laufenden Jahr maximal 100.000 Euro, kann die Regelung genutzt werden. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung rückwirkend, und es muss nachträglich Umsatzsteuer abgeführt werden.
  • Fehlerhafte Rechnungsstellung: Umsatzsteuer muss korrekt ausgewiesen werden (7 % oder 19 % je nach Leistung/Produkt). Pflichtangaben wie Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID fehlen häufig. Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) wird nicht richtig angewendet.
  • Nicht fristgerechte Umsatzsteuervoranmeldungen: Abgabe je nach Unternehmensgröße monatlich oder vierteljährlich erforderlich. Verspätete Abgaben führen zu Säumniszuschlägen und Mahngebühren.

–> Tipp: Nutzen Sie eine Buchhaltungssoftware oder lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt für Steuerrecht unterstützen, um Fehler in der Umsatzsteuererklärung zu vermeiden.

Viele Gründer investieren hohe Beträge in ihre Firma und erwarten, dass diese Kosten steuermindernd wirken. Doch nicht alle Ausgaben sind automatisch absetzbar.

a) Absetzbare Betriebsausgaben

  • Miet- und Betriebskosten für Geschäftsräume
  • Büroausstattung und technische Geräte
  • Fahrtkosten (wahlweise Fahrtenbuch oder Kilometerpauschale)
  • Weiterbildungen, Fachliteratur und berufliche Fortbildungen
  • Marketing- und Werbeausgaben
  • Geschäftsessen mit Kunden (aber nur zu 70 % abzugsfähig)

b) Häufige Fehler

  • Fehlende oder ungenaue Belege: Ohne ordnungsgemäßen Nachweis werden Kosten vom Finanzamt nicht anerkannt.
  • Vermischung privater und geschäftlicher Ausgaben: Unklare Trennung kann zu steuerlichen Nachteilen führen.
  • Fehlende Dokumentation von Bewirtungskosten: Ein Bewirtungsbeleg muss Anlass, Teilnehmer und Höhe der Kosten ausweisen.

–> Tipp: Dokumentieren Sie alle geschäftlichen Ausgaben sorgfältig und trennen Sie strikt zwischen privaten und betrieblichen Finanzen.

Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, entstehen Verpflichtungen in Bezug auf die Lohnsteuer. Fehler können zu hohen Nachzahlungen und Sanktionen führen. Häufige Fehler im Zusammenhang mit der Lohnsteuer sind:

  • Nicht ordnungsgemäße Anmeldung der Mitarbeiter bei der Sozialversicherung
  • Fehlberechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben
  • Verspätete Abgabe der Lohnsteueranmeldung

–> Tipp: Nutzen Sie eine professionelle Lohnbuchhaltung oder holen Sie sich Unterstützung von einem Steuerberater.

Viele Gründer wissen nicht, dass ab einem bestimmten Gewinn Gewerbesteuer fällig wird.

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Freibetrag von 24.500 Euro. Gewerbesteuerhöhe abhängig vom Hebesatz der Gemeinde.
  • Kapitalgesellschaften: Kein Freibetrag – direkte Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Gewinn. Gewerbesteuerhöhe abhängig vom Hebesatz der Gemeinde.

–> Tipp: Legen Sie Rücklagen für die Gewerbesteuer an, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.

Das Finanzamt setzt klare Fristen für Steuererklärungen. Verspätungen können teuer werden. Wichtige Steuerfristen sind:

  • Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich.
  • Lohnsteueranmeldung: Monatlich.
  • Jahressteuererklärungen: Bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres).

–> Tipp: Nutzen Sie digitale Erinnerungen und Steuerkalender, um keine Fristen zu verpassen.

Steuerliche Fehler bei der Unternehmensgründung können gravierende finanzielle Folgen haben. Mit der richtigen Vorbereitung, professioneller Unterstützung und sauberer Buchführung lassen sich viele Fallstricke vermeiden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für Steuerrecht hilft, die optimale Steuerstrategie zu entwickeln und langfristig Steuern zu sparen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Unternehmensgründung? Sprechen Sie uns an und starten Sie steuerlich abgesichert in die Selbstständigkeit!


Reimann & Partner Rechtsanwälte - Constanze Reimann

CONSTANZE REIMANN

Managing Partner

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Steuerrecht

Zertifizierte Mediatorin


Reimann & Partner Rechtsanwälte - Martin Fronczyk

MARTIN FRONCZYK

Managing Partner

Rechtsanwalt

Diplom-Betriebswirt (FH)

M.Sc. Wirtschaftswissenschaften


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