Elterngeldberatung

Wir unterstützen Sie mit fachlicher Expertise und Einsatz
Arbeitsrecht Anwalt Potsdam Elternzeit

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Ihre Beratung für ein optimales Elterngeld in Potsdam, Berlin und deutschlandweit

Sie möchten das bestmögliche Elterngeld für Ihre Familie erhalten? Wir, die Reimann & Partner Rechtsanwälte, bieten Ihnen eine umfassende und professionelle Elterngeldberatung in Potsdam, Berlin und deutschlandweit. Unser Ziel ist es, Ihre individuellen Ansprüche optimal zu gestalten und Ihnen zu helfen, die finanziellen Vorteile des Elterngeldes voll auszuschöpfen.

Warum eine Elterngeldberatung? Die Regelungen zum Elterngeld sind komplex und nicht immer leicht verständlich. Jede familiäre Situation erfordert eine individuelle Beratung, um das maximale Ergebnis zu erzielen. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die von den Behörden akzeptiert werden – wir helfen Ihnen, diese voll auszuschöpfen.

Gut zu wissen:

Kostenschutz durch Rechtsschutzversicherung!

Die Kosten für unsere Beratung können oft von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sprechen Sie uns oder Ihren Versicherungsvertreter an, um die Kostenübernahme zu klären.

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Leistungen im Überblick

  • Individuelle Beratung: Ob Sie angestellt oder selbstständig sind – wir finden gemeinsam den besten Weg für Ihren Elterngeldanspruch.
  • Beratung zur Einkommensberechnung: Wir erklären Ihnen, wie die Einkommensgrenze berechnet wird und ob Sie diese überschreiten.
  • Optimierung des Zuverdienstes: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Zuverdienst während der Elternzeit am besten gestalten, um das Maximum an Elterngeld zu erhalten.
  • Vorbereitung des Elterngeldbezugs: Schon bei der Familienplanung helfen wir Ihnen, den optimalen Elterngeldbezug vorzubereiten. Auch kurzfristige Lösungen sind möglich.

Ansprechpartner

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Constanze Reimann

CONSTANZE REIMANN
Managing Partner | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Steuerrecht | Zertifizierte Mediatorin

Häufige Fragen zum Elterngeld

1. Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern in Deutschland nach der Geburt ihres Kindes hilft, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ganz aussetzen, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Es dient als Einkommensersatz und soll Eltern ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes primär auf die Familie zu konzentrieren. Diese Leistung steht sowohl Arbeitnehmern als auch Selbstständigen und Arbeitslosen zur Verfügung.

2. Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld steht allen Eltern zur Verfügung, die ihr Kind selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Zusätzlich ist ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Die Anspruchsberechtigung gilt für leibliche Eltern, Adoptiveltern sowie in einigen Fällen auch für Pflegeeltern. Es spielt keine Rolle, ob Eltern verheiratet, unverheiratet oder alleinerziehend sind.

3. Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt ab. Es beträgt zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens, abhängig von der Einkommenshöhe. Mindestens erhalten Eltern 300 Euro pro Monat, höchstens 1.800 Euro. ElterngeldPlus halbiert die monatlichen Zahlungen, verlängert jedoch den Bezugszeitraum.

4. Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Die Bezugsdauer hängt vom gewählten Modell ab. Basiselterngeld kann bis zu 14 Monate lang bezogen werden, wenn beide Elternteile die Betreuung übernehmen und Einkommen wegfällt. ElterngeldPlus erlaubt es, den Bezugszeitraum zu verlängern: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus, was den Eltern mehr Flexibilität gibt. Eine Kombination beider Modelle ist möglich.

5. Was ist ElterngeldPlus?

Mit ElterngeldPlus können Eltern den Bezug des Elterngeldes zeitlich strecken. Dabei wird die Auszahlung pro Monat halbiert, aber für den doppelten Zeitraum gezahlt. Diese Variante richtet sich besonders an Eltern, die frühzeitig in Teilzeit arbeiten möchten und gleichzeitig länger vom Elterngeld profitieren wollen. Es ergänzt das klassische Basiselterngeld und erlaubt eine flexible Planung.

6. Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Förderung von bis zu vier Monaten ElterngeldPlus, die Eltern erhalten können, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Damit sollen partnerschaftliche Modelle der Kinderbetreuung unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile diese Arbeitszeit einhalten. Bei Nichteinhaltung entfällt der Bonus.

7. Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld basiert auf dem durchschnittlichen Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dabei werden Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit berücksichtigt. Auch steuerliche Abzüge, wie Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge, fließen in die Berechnung ein. Eltern mit niedrigem Einkommen erhalten einen höheren Prozentsatz ihres Nettoeinkommens als Ersatz.

8. Welche Einkommensgrenzen gelten für das Elterngeld?

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten in Deutschland neue Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld: Das zu versteuernde Einkommen darf 200.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Für Geburten ab dem 1. April 2025 reduziert sich diese Grenze auf 175.000 Euro pro Jahr.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es ergibt sich aus den Einkünften nach Abzug von bestimmten Beträgen und Freibeträgen. Es unterscheidet sich vom Bruttoeinkommen, da es bereits um diverse steuerliche Abzüge reduziert ist. Die genaue Höhe des zu versteuernden Einkommens kann dem Einkommensteuerbescheid entnommen werden.

9. Wie und wo beantrage ich Elterngeld?

Der Antrag auf Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht, die je nach Bundesland variiert. Der Antrag kann schriftlich oder in einigen Regionen online gestellt werden. Neben dem Antrag selbst sind Unterlagen wie die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise und Bescheinigungen der Krankenkasse beizufügen. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig nach der Geburt zu stellen.

10. Wann sollte ich Elterngeld beantragen?

Elterngeld sollte möglichst bald nach der Geburt beantragt werden, spätestens jedoch innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes. Da Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate ausgezahlt wird, kann ein verspäteter Antrag zu einem Verlust von Bezugsmonaten führen. Der Antrag kann bereits vor der Geburt vorbereitet werden, um Zeit zu sparen.

11. Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Während des Bezugs von Elterngeld ist es möglich, bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet. Besonders bei ElterngeldPlus bietet diese Regelung Vorteile, da Eltern so länger finanziell unterstützt werden können, auch wenn sie ihre Berufstätigkeit früher wieder aufnehmen.

12. Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf das Elterngeld aus?

Teilzeitarbeit reduziert den Betrag des Elterngeldes, da das Einkommen auf die Leistung angerechnet wird. Der Einkommensunterschied zwischen der Zeit vor der Geburt und während der Teilzeitarbeit wird dabei berücksichtigt. Für Eltern, die länger Elterngeld beziehen möchten, ist ElterngeldPlus oft eine geeignete Wahl.

13. Was passiert mit dem Elterngeld bei Mehrlingsgeburten?

Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern zusätzlich zum regulären Elterngeld für jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat. Dieser Zuschlag wird unabhängig vom Einkommen oder der Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus gezahlt. Eltern müssen lediglich die Geburt der Mehrlinge nachweisen.

14. Gibt es einen Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Ja, Eltern mit weiteren kleinen Kindern im Haushalt erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10 % des regulären Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich. Der Bonus wird gezahlt, wenn im Haushalt entweder ein Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei Kinder unter sechs Jahren leben.

15. Wie beeinflusst Mutterschaftsgeld das Elterngeld?

Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Während des Mutterschutzes erhalten Mütter häufig kein zusätzliches Elterngeld, da das Mutterschaftsgeld den Anspruch übersteigt. Erst nach Ablauf des Mutterschutzes beginnt die reguläre Zahlung von Elterngeld.

16. Kann ich Elterngeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen?

Es ist möglich, Elterngeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig zu beziehen, allerdings wird das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet. Dadurch reduziert sich der Betrag des Elterngeldes entsprechend. Wichtig ist, dass sich Eltern mit der Agentur für Arbeit abstimmen, um keine Förderungen zu verlieren und den Status der Arbeitsbereitschaft während des Bezugs korrekt zu klären.

17. Wie wirkt sich ein Steuerklassenwechsel auf das Elterngeld aus?

Ein Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld erheblich beeinflussen, da die Höhe auf dem Netto-Einkommen basiert. Wer rechtzeitig vor der Geburt in eine steuerlich günstigere Klasse wechselt, kann den berechneten Betrag des Elterngeldes erhöhen. Dabei gilt jedoch eine Frist: Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes erfolgt sein, da sonst die alte Steuerklasse berücksichtigt wird.

18. Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld bietet höhere monatliche Zahlungen, jedoch für einen kürzeren Zeitraum von bis zu 14 Monaten. ElterngeldPlus hingegen halbiert die monatlichen Beträge, verdoppelt jedoch die Bezugsdauer. Es ist besonders für Eltern geeignet, die frühzeitig in Teilzeit arbeiten möchten. Beide Modelle können kombiniert werden, um eine flexible Betreuung des Kindes zu ermöglichen.

19. Kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich selbstständig bin?

Auch Selbstständige können Elterngeld beantragen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Gewinns der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dabei werden Betriebsausgaben vom Umsatz abgezogen, um das relevante Einkommen zu ermitteln. Selbstständige sollten darauf achten, Nachweise über Einnahmen und Ausgaben lückenlos einzureichen, um Verzögerungen beim Antrag zu vermeiden.

20. Wie wird das Elterngeld bei Zwillingsgeburten berechnet?

Bei Zwillingsgeburten erhalten Eltern für das erste Kind das reguläre Elterngeld und zusätzlich 300 Euro pro Monat für jedes weitere Kind als Mehrlingszuschlag. Somit profitieren Eltern von einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung, die unabhängig vom gewählten Elterngeldmodell und ohne Einkommensprüfung gewährt wird. Auch Geschwisterboni können zusätzlich in Anspruch genommen werden, falls ältere Kinder vorhanden sind.

Jetzt Termin vereinbaren! Zögern Sie nicht – Sichern Sie sich eine individuelle Elterngeldberatung mit Reimann & Partner Rechtsanwälte in Potsdam, Berlin oder deutschlandweit. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Elternzeit finanziell optimal zu gestalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Constanze Reimann
Constanze Reimann
Managing Partner | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Steuerrecht | Zertifizierte Mediatorin

Außergerichtlich

Wir versuchen Ihr Anliegen außergerichtlich zu lösen, um Ihr Ziel möglichst stressfrei für Sie zu erreichen.

Prozessual

Im Falle einer Eskalation setzen wir Ihre Ansprüche bundesweit gerichtlich für Sie durch.

Wir sind für Sie da!

Durch unsere empathische Arbeitsweise garantieren wir Ihnen, dass Ihr Anliegen bei uns nicht nur eine Fallnummer ist.
Wir beraten Sie auch zum Arbeitsrecht!

Wir setzen uns für Sie ein!

Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Sollte Ihr Anliegen eilen, rufen Sie uns bitte jetzt an.

0331 877 9130
0179 4583955 | WhatsApp
info@reimannpartner.de
Mo – Fr 09:00-18:00

Online-Beratung | Videokonferenz

Neben den üblichen Kommunikationswegen bieten wir Ihnen auch eine persönliche Beratung per Videokonferenz via Skype, Teams, Zoom u.a. an.

 

Sie suchen Unterstützung für Ihr Anliegen?

Wir helfen Ihnen! Rufen Sie jetzt an: 0331 8779130!

0331 877 9130 · WhatsApp | 0179 458 3955 · info@reimannpartner.de · Mo – Fr 09:00-18:00