Das Verkehrsrecht hat auf jeden Einfluss. Selbst wenn Sie keinen Führerschein haben, betreten Sie die Straßen und sind folglich Straßenverkehrsteilnehmer. Damit sind Sie Risiken ausgesetzt und auch an Pflichten gebunden. Als Anwalt für Verkehrsrecht in Potsdam stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir helfen Ihnen unter anderem bei:
Vanessa Reimann
Rechtsanwältin
Jeden Autofahrer hat es wohl schon getroffen – zu schnell gefahren, zu geringen Abstand gehalten, falsch geparkt, bei Rot über die Ampel gefahren – und kurze Zeit später liegt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten.
Was die meisten nicht wissen: Bußgeldbescheide sind in vielen Fällen unrichtig. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid unbedingt durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt prüfen! Mit einer Frist von 2 Wochen haben Sie zudem nur eine relativ kurze Zeit, um gegen den Bescheid Einspruch einzulegen beziehungsweise von einem Anwalt einlegen zu lassen. Zögern Sie nicht, lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von uns prüfen!
Gerade wenn ein Fahrverbot droht, kann es für den Betroffenen ernsthafte Folgen haben. Neben empfindlichen privaten Einschränkungen kann ein Verlust des Führerscheins im Ausnahmefall sogar den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Wir setzen uns für Sie ein, damit Sie Ihren Führerschein behalten können.
Im Rahmen der Akteneinsicht prüfen wir die Erfolgsaussichten gegen Ihren Bußgeldbescheid. Liegt vielleicht schon Verjährung vor? Die Behörde hat nämlich nur drei beziehungsweise sechs Monate Zeit, Verfahrensmaßnahmen einzuleiten – wir klären das durch die Einsichtnahme in die Bußgeldakte. Wurden Sie ordnungsgemäß angehört? Kann Ihnen der behauptete Verstoß nachgewiesen werden? Wir raten Ihnen dringend, sich vor jeder Äußerung mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu beraten. Dies gilt insbesondere für vermeintlich banale und unverfängliche Angaben in einem Anhörungsbogen. Schnell können Ihnen Ihre Angaben zum Nachteil ausgelegt werden. Beachten Sie außerdem, dass Ihnen gegebenenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Ihr berechtigtes Schweigen darf Ihnen die Behörde auch nicht zum Nachteil auslegen.
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden zumeist zu 100% von Ihrem Rechtschutzversicherer übernommen. Fragen Sie uns – Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Potsdam – wir klären das für Sie.
Verzagen Sie nicht, wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben. Schnell passiert es, dass man eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Beispiel im Rahmen einer Baustelle oder auf der Autobahn übersehen hat. Die wichtigste Frage ist immer, ob Ihnen der Verstoß überhaupt gerichtsverwertbar nachzuweisen ist und ob die Messung richtig war. Es lohnt sich immer, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen. In den allermeisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die in diesem Fall entstehenden Anwaltskosten. Wir legen für Sie Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht. Im Zweifel müssen Sachverständige für die Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden. Gerade wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind, gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.
Das Überfahren einer roten Ampel, also das Missachten der Rotlichtphase einer Lichtzeichenanlage, ist leider kein Kavaliersdelikt – dies wird aus den damit verbundenen Strafen deutlich. Was viele nicht wissen: es kommt tatsächlich darauf an, wie viele Sekunden die Ampel bereits auf rot geschaltet war. Daraus folgt dann auch, ob Sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen oder gegebenenfalls mit einem Bußgeld davonkommen. Auch stellt sich immer wieder die Frage, bis wohin man eigentlich an eine rote Ampel fahren darf? Was ist, wenn es zum Beispiel keine weiße Haltelinie gibt? Wie verhalte ich mich, wenn eine rote Ampel einfach nicht auf die Grünphase umspringen will? Wir sind Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Potsdam – wir kümmern uns und erledigen das für Sie! Im Rahmen einer Akteneinsicht können wir den Tatvorwurf klären und mit Ihnen zusammen die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.
Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten ein emotionales Ereignis, egal ob ein Sachschaden oder ein Personenschaden vorliegt. Im Schnitt kommt es in Deutschland alle 13 Sekunden zu einem Verkehrsunfall. Das Gesetz definiert einen Verkehrsunfall wie folgt: unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Körperschaden führt. Eine Gefährdung allein ist noch kein Unfall. Das zum Schaden führende Ereignis muss unmittelbar Folge eines Verkehrsvorgangs sein. Das heißt: schon ein Kratzer an einer fremden Stoßstange kann einen Verkehrsunfall darstellen.
Ein Verkehrsunfall ist für jeden Betroffenen ein Ausnahmezustand, in welchem viele Fragen aufgeworfen werden: was muss ich vor Ort tun? Muss ich die Polizei rufen? Was ist, wenn ich Alkohol getrunken habe? Muss ich mich selbst belasten? Welche Daten muss ich dem Unfallverursacher oder dem Geschädigten geben? Wie dokumentiere ich den Unfall am besten? Wie lange muss ich warten, wenn ich den Geschädigten nicht erreichen kann? Welche Regeln gelten auf einem Supermarktparkplatz? All dies sind Fragen, die wir Ihnen als spezialisierte Anwälte am besten beantworten können.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die Frage, ab wann der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt ist. Dafür muss zum einen überhaupt erst einmal ein Unfall im Straßenverkehr vorliegen. Zum anderen muss Ihnen aber auch nachgewiesen werden können, dass Sie sich vorsätzlich vom Unfallort entfernt haben. Eine versehentliche, also fahrlässige, Unfallflucht ist nicht strafbar. Was ist also, wenn Sie zum Beispiel durch laute Musik gar nicht gehört haben, dass Sie das Nachbarfahrzeug beschädigt haben? Nötigenfalls muss ein Gutachter bestellt werden, um die diesbezüglich tatsächlichen Fragen zu klären.
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an! Gemeinsam erarbeiten wir eine bestmögliche Strategie, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Eine äußerst einschneidende Maßnahme ist neben der vorübergehenden Verhängung eines Fahrverbotes die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Voraussetzungen, unter denen es zu den vorgenannten Maßnahmen kommen kann, sind vielfältig – ebenso wie die damit einhergehenden Fragen. Wann bekomme ich meinen Führerschein wieder? Soll ich meinen Führerschein lieber zu Hause lassen, damit er bei einer Verkehrskontrolle nicht eingezogen werden kann? Muss ich zur MPU? Kann ich mir aussuchen, wann ich den Führerschein vorläufig abgeben muss, also wenn ich mich zum Beispiel ohnehin im Urlaub befinde? Muss ich meinen Arbeitgeber von dem Fahrverbot erzählen? Wir helfen Ihnen! Rufen Sie uns einfach an!
Noch gravierender wiegt der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hier kann im Einzelfall sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Zögern Sie nicht unserer Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir erarbeiten für Sie eine bestmögliche Verteidigungsstrategie.
Was oftmals unbekannt ist: Sie können sogar wegen Fahrens ohne Führerschein nach § 21 StVG bestraft werden, ohne überhaupt gefahren zu sein. Das klingt zunächst paradox, folgt aber aus dem Umstand, dass sich auch schon dann strafbar machen, wenn sie es ermöglichen oder zulassen, dass ein anderer ohne Fahrerlaubnis fährt… wir helfen Ihnen!
Wenden Sie sich kurzfristig an uns als Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Potsdam! Nur eine zeitnahe und kompetente Verteidigung kann Sie vor schwerwiegenden Folgen bewahren.
Alkohol am Steuer kann Sie teuer zu stehen kommen! Wenn Sie erwischt wurden, kommt es maßgeblich auf das Ergebnis der Alkoholkonzentration an. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor? Oder schon ein Straftatbestand? Was bedeutet Nachtrunk? Bin ich verpflichtet, mir Blut abnehmen zu lassen? Des Weiteren stellen sich immer wieder Fragen bezüglich der Behauptung von Ausfallerscheinungen. Dieser dehnbare Rechtsbegriff bietet viel Auslegungsspielraum: sind Sie tatsächlich Schlangenlinien gefahren? Haben Sie wirklich gelallt? Wir beantragen Akteneinsicht, um mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.
Was viele ebenfalls nicht wissen: bei vielen der beliebten E-Scootern handelt es sich um ein Kraftfahrzeug! Wenn Sie also mit einem solchen fahren, gelten auch für Sie die verkehrsrechtlichen Bestimmungen wie Handyverbot und auch Verbot von Alkohol am Steuer!
Und ein Wort zum Schluss: wenn Sie jetzt daran denken, nach dem Feierabendbier lieber auf das Fahrrad umzusteigen, so ist dies natürlich grundsätzlich begrüßungswürdig, beachten Sie aber Folgendes: auch wenn Sie Fahrrad fahren, können unter Umständen bereits ab 0,3 Promille ein Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar der Verlust der Fahrerlaubnis drohen. Wenden Sie sich an uns, wir klären das für Sie – individuell, zuverlässig und kompetent!
Reimann & Partner Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Potsdam und Berlin – nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Sollte Ihr Anliegen eilen, rufen Sie uns bitte jetzt an.
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