Steuerrecht

Wir vertreten Sie gewissenhaft & engagiert
Reimann & Partner Rechtsanwälte - Steuerrecht

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Ihr Anwalt für Steuerrecht in Potsdam, Berlin und Umgebung

Reimann & Partner Rechtsanwälte ist Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen rund um steuerliche Angelegenheiten – ob privat oder geschäftlich. Unser Ziel ist es, Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung zu bieten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Dabei legen wir großen Wert auf eine individuelle und praxisnahe Beratung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Durch unser tiefgehendes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung schaffen wir eine solide Basis für Ihre steuerrechtlichen Herausforderungen.

Leistungen im Überblick

Steuerliche Gestaltungsberatung


Steueroptimierung

Vertragsgestaltung

Unternehmensgründung

Unternehmensnachfolge

Investitionsplanung

Steuerliche Deklarationsberatung


Erstellung und Prüfung von Steuererklärungen

Beratung zu steuerlichen Meldepflichten

Fristmanagement

Digitale Unterstützung

Vertretung in Steuerstreitigkeiten


Begleitung Einspruchsverfahren

Vertretung vor Gerichten

Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen

Verhandlungen mit Behörden

Steuerstrafverteidigung


Begleitung im Ermittlungsverfahren

Prozessvertretung

Strafbefreiende Selbstanzeige

Ansprechpartner

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Constanze Reimann

CONSTANZE REIMANN
Managing Partner | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Steuerrecht | Zertifizierte Mediatorin

Ansprechpartner

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Martin Fronczyk

MARTIN FRONCZYK
Managing Partner | Rechtsanwalt | Diplom-Betriebswirt (FH) | M.Sc. Wirtschaftswissenschaften

Gut zu wissen:

Kostenschutz durch Rechtsschutzversicherung!

Die Kosten für unsere Beratung und Vertretung im Rahmen von Steuerstreitigkeiten mit den Finanzbehörden können ggf. von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sprechen Sie uns oder Ihren Versicherungsvertreter an, um die Kostenübernahme zu klären.

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Schwerpunkte

Steuerliche Gestaltungsberatung

Eine durchdachte steuerliche Gestaltung ist der Schlüssel zu finanzieller Effizienz. Als Ihr Anwalt für Steuerrecht in Potsdam, Berlin und Umgebung helfen wir Ihnen dabei, Ihre steuerlichen Pflichten optimal zu gestalten und Einsparpotenziale voll auszuschöpfen. Unsere Beratung umfasst:

Steueroptimierung: Wir analysieren Ihre finanzielle Situation detailliert und entwickeln Strategien, um Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken. Dabei behalten wir immer die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick.

Vertragsgestaltung: Verträge können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Wir gestalten und prüfen Ihre Verträge, um steuerliche Risiken zu minimieren und Ihre Position zu stärken.

Unternehmensgründungen: Von der Wahl der Rechtsform bis hin zur steuerlichen Planung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Gründung Ihres Unternehmens.

Nachfolgeregelungen: Eine gut durchdachte Unternehmensnachfolge sichert nicht nur den Fortbestand Ihres Unternehmens, sondern minimiert auch steuerliche Belastungen.

Investitionsplanung: Wir bewerten steuerliche Auswirkungen geplanter Investitionen und helfen Ihnen, strategisch kluge Entscheidungen zu treffen.

Steuerliche Deklarationsberatung

Die Einhaltung steuerlicher Deklarationspflichten ist sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen essenziell, um Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Unsere steuerliche Deklarationsberatung für Gründer, Freiberufler und Privatpersonen stellt sicher, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt und fristgerecht erfüllt werden. Unsere Leistungen umfassen:

Erstellung und Prüfung von Steuererklärungen: Ob Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe- oder Umsatzsteuererklärungen – wir übernehmen die Erstellung und prüfen bereits angefertigte Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Beratung zu steuerlichen Meldepflichten: Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Meldepflichten, insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie Auslandseinkünften oder besonderen Betriebsausgaben.

Fristmanagement: Verpassen Sie keine Fristen mehr! Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuerunterlagen rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht werden.

Digitale Unterstützung: Nutzen Sie unsere modernen digitalen Lösungen für eine effiziente und sichere Abwicklung Ihrer Deklarationspflichten.

Beratung bei Sonderfällen: Beispielsweise bei Erbschafts- oder Schenkungssteuerangelegenheiten stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.

Vertretung in Steuerstreitigkeiten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen können belastend und komplex sein. Als Anwalt für Steuerrecht in Potsdam, Berlin und Umgebung stehen Ihnen entschlossen zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren. Unsere Leistungen umfassen:

Einspruchsverfahren: Wenn ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, unterstützen wir Sie beim Einlegen eines Einspruchs und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Vertretung vor Gerichten: Ob Finanzgericht oder Bundesfinanzhof – wir vertreten Sie mit Nachdruck und Fachkompetenz vor allen Instanzen.

Begleitung bei Prüfungen: Steuerliche Außenprüfungen sind oft mit Unsicherheiten verbunden. Wir bereiten Sie darauf vor und stehen während der Prüfung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Verhandlungen mit Behörden: Einvernehmliche Lösungen mit dem Finanzamt können langwierige Streitigkeiten vermeiden. Wir führen für Sie zielführende Verhandlungen.

Steuerstrafverteidigung

Steuerstrafverfahren sind für die Betroffenen oft mit erheblichen Unsicherheiten und Belastungen verbunden. Als Anwalt für Steuerrecht in Potsdam, Berlin und Umgebung unterstützen wir Sie in jeder Phase eines solchen Verfahrens und stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Unsere Leistungen umfassen:

Beratung bei Verdacht auf Steuerstraftaten: Sollte der Verdacht einer Steuerhinterziehung oder einer anderen steuerstrafrechtlichen Verfehlung bestehen, beraten wir Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.

Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen: Bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung sind schnelles Handeln und fundierte rechtliche Beratung entscheidend. Wir sind in solchen Situationen an Ihrer Seite und wahren Ihre Interessen.

Begleitung bei Prüfungen: Steuerliche Außenprüfungen sind oft mit Unsicherheiten verbunden. Wir bereiten Sie darauf vor und stehen während der Prüfung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Bereits im Ermittlungsverfahren legen wir die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung. Wir begleiten Sie zu Vernehmungen und korrespondieren mit den Ermittlungsbehörden.

Prozessvertretung: Sollten steuerstrafrechtliche Vorwürfe zu einer Anklage führen, vertreten wir Sie mit Entschlossenheit vor Gericht und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Selbstanzeige: Eine rechtzeitig und korrekt eingereichte Selbstanzeige kann im Steuerstrafrecht Straffreiheit erwirken. Wir prüfen Ihre Situation und übernehmen die Erstellung sowie Einreichung der Selbstanzeige.

Sie sind Gründer, Freiberufler oder Privatperson und benötigen einen Steuerberater?

Reimann & Partner Rechtsanwälte – Ihre Alternative zum klassischen Steuerberater!

Für Gründer, Freiberufler und Privatpersonen bieten wir neben der Rechtsberatung künftig auch eine klassische Steuerberatung in Potsdam, Berlin und Umgebung an. 

Jetzt mehr erfahren.

Warum Sie uns wählen sollten

Die Wahl des richtigen Anwalts kann entscheidend sein – gerade im Steuerrecht, wo Präzision, Expertise und Verlässlichkeit eine große Rolle spielen. Als Anwalt für Steuerrecht in Potsdam, Berlin und Umgebung verstehen wir, dass jede steuerrechtliche Angelegenheit einzigartig ist, und bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung, die Ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

 

Fachwissen und Erfahrung: Unsere im Steuerrecht tätigen Rechtsanwälte sind zusätzlich als Fachanwalt für Steuerrecht oder Diplom-Betriebswirt qualifiziert und verfügen über umfangreiche Erfahrung im Steuerrecht.
Individuelle Lösungen: Wir entwickeln Strategien, die exakt auf Ihre persönliche oder geschäftliche Situation abgestimmt sind.
Proaktive Beratung: Wir denken voraus und zeigen Ihnen nicht nur Risiken, sondern auch Chancen auf.
Diskretion und Vertraulichkeit: Ihre steuerlichen Angelegenheiten behandeln wir mit höchster Professionalität und Diskretion.
Nachhaltige Unterstützung: Wir begleiten Sie langfristig, damit Sie auch in Zukunft steuerlich optimal aufgestellt sind.
Verständliche Kommunikation: Komplexe Themen erklären wir klar und verständlich, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Als Anwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht in Potsdam, Berlin und Umgebung beraten und vertreten wir Sie umfassend im Bereich des Steuerrechts. Sie benötigen Unterstützung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Martin Fronczyk
Martin Fronczyk
Managing Partner | Rechtsanwalt | M.Sc. Wirtschaftswissenschaften | Diplom-Betriebswirt (FH)

Häufige Fragen

Was versteht man unter Steuerrecht?

Unter Steuerrecht versteht man die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Festsetzung und Erhebung von Steuern regeln. Es umfasst sowohl die verschiedenen Steuerarten – wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie Schenkungs- und Erbschaftssteuer – als auch das Verfahrensrecht im Umgang mit den Steuerbehörden (z. B. Zuständigkeiten der Finanzämter, Fristen und Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide) und sogar das Steuerstrafrecht. Steuerrecht betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und regelt deren Rechte und Pflichten gegenüber dem Staat in steuerlichen Angelegenheiten.

Das Steuerrecht ist sehr komplex und unterliegt häufigen Änderungen, da Gesetze regelmäßig an wirtschaftliche Entwicklungen und politische Zielsetzungen angepasst werden. Aufgrund dieser Komplexität ist spezialisierte Beratung oft unerlässlich. Ein Rechtsanwalt für Steuerrecht verfügt über das nötige Fachwissen, um Mandanten in all diesen Bereichen – von der Gestaltung und Optimierung steuerlicher Sachverhalte bis zur Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten – kompetent zu unterstützen. Er hilft dabei, die oftmals unübersichtlichen Steuervorschriften korrekt anzuwenden und die Interessen seiner Mandanten im Steuerverfahren zu wahren.

In welchen Fällen braucht man einen Rechtsanwalt für Steuerrecht?

Sie sollten einen Rechtsanwalt für Steuerrecht hinzuziehen, sobald steuerliche Angelegenheiten komplex oder strittig werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, oder wenn das Finanzamt eine hohe Nachzahlung fordert, die Sie sich nicht erklären können. Auch bei einer anstehenden Betriebsprüfung kann ein Anwalt im Steuerrecht wertvolle Unterstützung leisten – von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur Betreuung während der Prüfung und der Nachbesprechung. Geraten Sie in den Verdacht der Steuerhinterziehung oder droht sogar ein Steuerstrafverfahren, ist professionelle Hilfe unerlässlich, um Ihre Rechte zu schützen und Fehler im Umgang mit den Ermittlungsbehörden zu vermeiden.

Zudem kann ein Steuerrechtsanwalt bereits im Vorfeld beratend tätig werden, etwa bei der Steuerplanung wichtiger Entscheidungen. Gründen Sie zum Beispiel ein Unternehmen oder planen größere Investitionen, Schenkungen oder Erbschaften, hilft eine rechtzeitige Beratung, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und legale Gestaltungsspielräume optimal auszuschöpfen.

Kurz gesagt: Immer dann, wenn steuerrechtliche Fragen über das Alltägliche hinausgehen oder erhebliche finanzielle Konsequenzen drohen, ist die Expertise eines spezialisierten Anwalts von großem Vorteil. Wir von Reimann & Partner Rechtsanwälte verfügen über mehrjährige Erfahrung in genau solchen Fällen und können frühzeitig Lösungsstrategien entwickeln.

Worauf sollte ich bei der Wahl eines Rechtsanwalts für Steuerrecht achten?

Einen geeigneten Rechtsanwalt für Steuerrecht erkennen Sie vor allem an nachgewiesener Fachkompetenz und Erfahrung. Achten Sie darauf, dass der Anwalt tatsächlich auf Steuerrecht spezialisiert ist und bereits vielfältige Fälle in diesem Bereich bearbeitet hat. Wichtig ist auch praktische Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und Finanzgerichten, damit er Ihre Interessen effektiv vertreten kann und mit den Abläufen vertraut ist. Ein guter Steueranwalt sollte komplexe steuerliche Sachverhalte verständlich erklären können und Lösungen in Ihrem Sinne erarbeiten, statt Sie mit Fachjargon allein zu lassen. Vertrauen und Diskretion spielen ebenfalls eine große Rolle: Sie sollten das Gefühl haben, dass Ihr Anliegen in guten Händen ist und mit höchster Vertraulichkeit behandelt wird.

Bei der Auswahl hilft ein Blick auf Qualifikationen und Referenzen. So ist es beispielsweise von Vorteil, wenn der Anwalt zusätzliche wirtschaftliche Kenntnisse mitbringt (etwa als Diplom-Finanzwirt oder Diplom-Betriebswirt) und sich regelmäßig fortbildet, da sich das Steuerrecht ständig wandelt. Ein Indiz für besondere Expertise kann auch sein, dass der Anwalt bereits einen Fachanwaltstitel für Steuerrecht führt oder zusätzlich Steuerberater ist. Letztlich zählt das Gesamtpaket: Fachwissen, praktische Erfahrung, Kommunikationsfähigkeit und persönliches Vertrauensverhältnis. Unsere bei der Kanzlei Reimann & Partner Rechtsanwälte im Steuerecht tätigen Rechtsanwälte verfügen neben ihrer Qualifikation als Rechtsanwalt auch über die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht oder Diplom-Betriebswirt. Diese einzigartige Kombination ermöglicht es uns, Ihnen eine ganzheitliche und fundierte Beratung und Vertretung im Steuerrecht durch die Verbindung von betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und juristischer Expertise anzubieten.

Was unterscheidet einen Steuerberater von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht?

Steuerberater und Rechtsanwalt für Steuerrecht arbeiten oft Hand in Hand, haben aber unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse.

Ein Steuerberater ist darauf spezialisiert, Steuererklärungen zu erstellen, die Buchhaltung zu führen und Mandanten bei der Steuergestaltung und Einhaltung aller steuerlichen Pflichten zu unterstützen. Er kennt sich hervorragend in den praktischen steuerlichen Regelungen aus und hilft, legale Steuervorteile zu nutzen.

Ein Rechtsanwalt für Steuerrecht hingegen ist ein Jurist, der sich auf die rechtliche Seite des Steuerwesens konzentriert. Er kann Mandanten rechtlich vertreten – zum Beispiel Einsprüche gegen Steuerbescheide formulieren, sie in einem Verfahren vor dem Finanzgericht verteidigen oder in Steuerstrafverfahren als Verteidiger auftreten –, Befugnisse, die ein Steuerberater nicht hat. Während der Steuerberater im Tagesgeschäft (etwa bei der laufenden Buchführung und steuerlichen Beratung zur optimalen Steuergestaltung) eine zentrale Rolle spielt, kommt der Rechtsanwalt immer dann ins Spiel, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten oder komplexen Rechtsfragen im Steuerrecht kommt.

Idealerweise ergänzen sich beide Berufsgruppen zum Vorteil des Mandanten. Ihr Steuerberater sorgt dafür, dass alle Zahlen stimmen und Fristen gewahrt werden, und der Anwalt kümmert sich um die Durchsetzung Ihrer Rechte und die Lösung rechtlicher Konflikte. So kann beispielsweise in einer Betriebsprüfung der Steuerberater dem Prüfer die Buchhaltung erläutern, während der Anwalt bei strittigen Punkten juristisch argumentiert. Viele Kanzleien – so auch Reimann & Partner Rechtsanwälte – bieten deshalb eine enge Zusammenarbeit beider Disziplinen an. Unsere Kanzlei verbindet anwaltliche Expertise mit steuerberatendem Know-how. Wir sind also in der Lage, Sie umfassend zu betreuen, und verstehen uns als Alternative zum klassischen Steuerberater, indem wir juristisches Fachwissen und praktische Steuerberatung aus einer Hand liefern.

Wie hilft ein Rechtsanwalt im Steuerrecht bei Problemen mit dem Finanzamt?

Bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt kann ein Rechtsanwalt für Steuerrecht als Ihr Interessenvertreter viel bewirken. Zunächst prüft er den Sachverhalt und den betreffenden Steuerbescheid gründlich, um festzustellen, ob das Finanzamt korrekt gehandelt hat oder ob Fehler vorliegen. Anschließend übernimmt der Anwalt die Kommunikation mit der Behörde: Er legt fristgerecht Einspruch gegen einen aus seiner Sicht fehlerhaften Bescheid ein und begründet diesen juristisch fundiert. Ein erfahrener Steuerrechtsanwalt kennt die Verfahrensregeln und Rechtsbehelfe genau – er sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie keine Fristen versäumen oder formalen Anforderungen zum Einspruchsschreiben übersehen.

In vielen Fällen lässt sich bereits im Einspruchsverfahren eine Klärung erzielen. Das Finanzamt prüft den Fall nochmals und kann gegebenenfalls den Bescheid zugunsten des Steuerpflichtigen abändern. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, bereitet der Anwalt eine Klage vor dem Finanzgericht vor und vertritt Sie dort. Darüber hinaus kann ein Anwalt bei Bedarf auch Verhandlungen mit dem Finanzamt führen, etwa um einen Zahlungsaufschub, Stundungen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren, wenn eine Steuerschuld vorliegt, die Sie nicht sofort begleichen können. Insgesamt verschafft Ihnen ein Rechtsanwalt im Umgang mit dem Finanzamt fachkundigen Beistand, reduziert den psychischen Druck und erhöht die Chancen, zu Ihrem Recht zu kommen – sei es durch eine einvernehmliche Lösung im Verwaltungsverfahren oder, wenn nötig, durch ein gerichtliches Verfahren.

Was ist eine Betriebsprüfung und wie sollte man sich verhalten?

Eine Betriebsprüfung ist eine vom Finanzamt veranlasste Außenprüfung, bei der die steuerlichen Unterlagen eines Unternehmens oder Selbständigen für einen bestimmten Zeitraum gründlich überprüft werden. Der Prüfer des Finanzamts verschafft sich dabei vor Ort (oder zunehmend auch digital) einen detaillierten Überblick über Buchhaltung, Belege und Bilanzen, um sicherzustellen, dass alle Steuererklärungen korrekt und vollständig sind. Wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sich gut vorbereiten: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge) und stellen Sie sicher, dass Ihre Buchführung vollständig und ordentlich ist. Es ist ratsam, sofort Ihren Steuerberater und gegebenenfalls einen Steuerrechtsanwalt zu informieren. Diese Experten können Ihnen helfen, die Prüfung vorzubereiten, und während des Prüfungszeitraums als Ansprechpartner dienen.

Während der Betriebsprüfung gilt: Zeigen Sie sich kooperativ und stellen Sie die angeforderten Unterlagen zur Verfügung, aber beschränken Sie sich auf das Wesentliche und beantworten Sie Fragen des Prüfers bedacht. Sie sind nicht verpflichtet, mehr Informationen preiszugeben als nötig. Vermeiden Sie spontane Aussagen, die missverständlich sein könnten. Ihr Anwalt oder Steuerberater kann bei Gesprächen mit dem Prüfer anwesend sein oder im Hintergrund beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie keine unbeabsichtigten Selbstbelastungen vornehmen. Wenn der Betriebsprüfer am Ende Beanstandungen hat und Nachzahlungen fordert, wird Ihr Rechtsanwalt im Steuerrecht diese Ergebnisse prüfen und – falls erforderlich – Rechtsmittel dagegen einlegen. Insgesamt empfiehlt es sich, eine Betriebsprüfung professionell begleiten zu lassen. Mit fachkundiger Unterstützung verlaufen die Prüfungsabläufe geordneter, Sie sind auf kritische Fragen vorbereitet und mögliche Differenzen mit dem Finanzamt können sachgerecht geklärt werden.

Was versteht man unter Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht bildet die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Es kommt ins Spiel, wenn jemand steuerliche Pflichten vorsätzlich verletzt – also zum Beispiel Steuern hinterzieht oder falsche Angaben bei den Finanzbehörden macht – und deshalb ein Strafverfahren eingeleitet wird. Der bekannteste Tatbestand im Steuerstrafrecht ist die Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung): Hierunter fällt, wenn jemand dem Staat bewusst Steuern vorenthält, etwa indem Einkünfte gegenüber dem Finanzamt verschwiegen, Steuererklärungen falsch oder unvollständig ausgefüllt oder Belege manipuliert werden. Daneben gibt es auch steuerliche Ordnungswidrigkeiten (z. B. die leichtfertige Steuerverkürzung bei grober Fahrlässigkeit), die zwar keine Straftaten, aber mit Geldbußen geahndet werden. Steuerstrafrechtliche Ermittlungen werden in der Regel von der speziellen Steuerfahndung der Finanzbehörden oder der Staatsanwaltschaft geführt.

Für die Betroffenen sind Steuerstrafverfahren oft mit großen Unsicherheiten und Belastungen verbunden. Es drohen empfindliche Strafen – je nach Schwere der Tat von erheblichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, insbesondere bei hohen Hinterziehungsbeträgen. Zusätzlich werden die hinterzogenen Steuern vom Finanzamt nachgefordert, meist zuzüglich Zinsen und eventueller Strafzuschläge. In dieser Situation ist es wichtig, die Rechte als Beschuldigter zu kennen (etwa das Recht zu schweigen) und frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerrecht einzuschalten. Ein solcher Anwalt übernimmt Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren, vertritt Ihre Interessen gegenüber der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft und verhandelt für Sie. Oft können durch eine geschickte Verteidigungsstrategie strafmildernde Umstände aufgezeigt oder Verfahrenseinstellungen erreicht werden. Ein besonderer Aspekt des Steuerstrafrechts ist die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige: Durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige können Täter einer Steuerhinterziehung unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit erlangen. All das zeigt, dass im Steuerstrafrecht fundierte Kenntnisse des Steuerrechts und des Strafprozessrechts gefragt sind – eine Expertise, die die Anwälte von Reimann & Partner mitbringen, um Mandanten bestmöglich zu verteidigen.

Was gilt als Steuerhinterziehung und welche Konsequenzen drohen?

Steuerhinterziehung bedeutet, dass Steuern vorsätzlich nicht oder nicht vollständig an den Staat abgeführt werden. Konkret begeht eine Steuerhinterziehung, wer zum Beispiel Einkünfte gegenüber dem Finanzamt verheimlicht, unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung macht, Geschäftsvorgänge „schwarz“ (ohne Rechnung) abwickelt oder andere unerlaubte Tricks anwendet, um seine Steuerlast zu verringern. Wichtig ist der Vorsatz: Nur wenn die Unterschlagung von Steuern bewusst und gewollt erfolgt, spricht man von Steuerhinterziehung. Andernfalls – bei bloßer Fahrlässigkeit – kann eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen, die zwar ebenfalls verboten ist, aber als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet wird, nicht als Straftat. Selbst der Versuch einer Steuerhinterziehung ist übrigens strafbar.

Die Konsequenzen einer aufgedeckten Steuerhinterziehung sind erheblich. Zunächst fordert das Finanzamt die hinterzogenen Steuern nachträglich ein – in voller Höhe plus Zinsen für den verspäteten Zahlungseingang. Daneben drohen strafrechtliche Sanktionen im Rahmen des Steuerstrafrechts: In leichten Fällen kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen, bei größeren Hinterziehungsbeträgen oder Wiederholungsfällen kommen auch Freiheitsstrafen in Betracht. Die genaue Strafhöhe richtet sich nach dem Ausmaß der hinterzogenen Summe und der Schuld des Täters. Deutsche Gerichte neigen bei sehr hohen Hinterziehungsbeträgen (etwa in Millionenhöhe) zunehmend dazu, Freiheitsstrafen ohne Bewährung auszusprechen, um generalpräventiv zu wirken. Zusätzlich kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung das berufliche und private Ansehen schädigen und ggf. berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings bietet das Gesetz reumütigen Steuersündern einen Ausweg: Durch eine strafbefreiende Selbstanzeige (freiwillige Offenlegung aller bislang verschwiegenen Einkünfte gegenüber dem Finanzamt) kann man einer Bestrafung entgehen, solange die Tat von den Behörden noch nicht entdeckt wurde. Wer den Verdacht hat, in der Vergangenheit Steuern hinterzogen zu haben, oder bereits Post von der Steuerfahndung erhalten hat, sollte umgehend rechtlichen Rat einholen. Ein versierter Anwalt im Steuerrecht kann helfen, den Schaden zu begrenzen – sei es durch eine korrekt durchgeführte Selbstanzeige oder durch eine effektive Verteidigung in einem laufenden Strafverfahren.

Was ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?

Unter einer Selbstanzeige versteht man im Steuerrecht die freiwillige Offenlegung bisher verschwiegener Einkünfte oder steuerrelevanter Tatsachen gegenüber dem Finanzamt mit dem Ziel, Straffreiheit zu erlangen. Sie ist ein im Gesetz verankerter „Rettungsanker“ für Steuersünder: Wer eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige einer strafrechtlichen Verfolgung entgehen. Wichtig dabei ist, dass die Selbstanzeige vollständig sein muss – das heißt, der Betroffene muss alle unverjährten Steuerverfehlungen lückenlos offenlegen – und dass sie rechtzeitig erfolgt, nämlich bevor die Tat von den Behörden entdeckt wurde oder eine Prüfungsmaßnahme (z. B. eine Betriebsprüfung oder Hausdurchsuchung) begonnen hat. Nur wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, gewährt der Staat Straffreiheit trotz vorheriger Steuerhinterziehung.

Nach Abgabe der Selbstanzeige berechnet das Finanzamt die bislang nicht versteuerten Beträge neu. Der Anzeigenerstatter muss dann die hinterzogenen Steuern plus Zinsen nachzahlen; bei sehr hohen Beträgen wird zusätzlich ein Strafzuschlag fällig. Ist die Selbstanzeige wirksam, sieht der Staat von einer Bestrafung ab – man kommt also mit einem „blauen Auge“ davon und hat die Chance, reinen Tisch zu machen. Da eine Selbstanzeige nur unter strikten Voraussetzungen zur Straffreiheit führt, sollte sie keinesfalls unüberlegt oder ohne fachkundige Hilfe abgegeben werden. Formfehler oder Unvollständigkeiten können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist – und dann hat man dem Finanzamt unter Umständen alle Beweise für eine Strafverfolgung gleich mitgeliefert. Deshalb empfiehlt es sich dringend, eine Selbstanzeige gemeinsam mit einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater vorzubereiten. Die Rechtsanwälte von Reimann & Partner haben mehrjährige Erfahrung mit strafbefreienden Selbstanzeigen und stellen sicher, dass Ihr Schritt zurück in die Steuerehrlichkeit rechtlich einwandfrei und effektiv erfolgt.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und legaler Steuergestaltung?

Steuerhinterziehung und Steuergestaltung (legale Steuervermeidung) unterscheiden sich fundamental durch ihre Rechtmäßigkeit. Bei der Steuerhinterziehung wird gegen das Gesetz verstoßen: Der Steuerpflichtige täuscht das Finanzamt aktiv oder unterlässt vorsätzlich erforderliche Angaben, um Steuern zu sparen – das ist, wie beschrieben, illegal und strafbar. Legale Steuergestaltung hingegen bedeutet, die bestehenden Steuergesetze so zu nutzen, dass eine möglichst geringe Steuerlast entsteht, ohne die Regeln zu brechen. Der Staat selbst räumt Bürgern und Unternehmen diverse Gestaltungsspielräume und Freibeträge ein. So kann man im Rahmen des Gesetzes Entscheidungen gezielt so treffen, dass steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden – etwa durch die geschickte Wahl der Rechtsform eines Unternehmens, das Ausnutzen von Steuerfreibeträgen bei Schenkungen und Erbschaften oder das zeitliche Optimieren von Einnahmen und Ausgaben. Solche Maßnahmen sind völlig legal, solange alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Informationen korrekt an das Finanzamt gemeldet werden.

Die Grenze zwischen zulässiger Steuergestaltung und missbräuchlichem Verhalten liegt dort, wo Gestaltungen nur noch den Zweck haben, Steuern zu umgehen, und gegen den Sinn des Gesetzes verstoßen würden – in solchen Fällen kann die Finanzverwaltung einschreiten (Stichwort „Gestaltungsmissbrauch“). Ein guter Steuerberater oder Steueranwalt hilft Ihnen dabei, diese Grenze einzuhalten und Steueroptimierungen vorzunehmen, die rechtlich einwandfrei sind. Bei Reimann & Partner Rechtsanwälte legen wir großen Wert darauf, Mandanten Wege aufzuzeigen, wie sie innerhalb des rechtlichen Rahmens steuerlich profitieren können. Dadurch nutzen Sie alle zulässigen Vorteile aus und vermeiden gleichzeitig das Risiko, durch unerlaubte Methoden eine strafbare Steuerhinterziehung zu begehen.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen (Privatpersonen). In Deutschland unterliegen nahezu alle Arten von Einkünften der Einkommensteuer – dazu zählen zum Beispiel Löhne und Gehälter aus nichtselbständiger Arbeit, Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie bestimmte Kapitaleinkünfte. Jede Person hat einen jährlichen Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe das Einkommen steuerfrei bleibt; darüber hinaus greift ein progressiver Steuertarif. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt: beginnend bei ca. 14 % oberhalb des Freibetrags bis hin zum Spitzensteuersatz von derzeit 42 % (für sehr hohe Einkommen gilt sogar ein Zuschlag, der den Steuersatz auf 45 % erhöht). Die Einkommensteuer wird in der Regel pro Kalenderjahr berechnet und durch einen Steuerbescheid des Finanzamts festgesetzt, nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben.

Für Arbeitnehmer wird die Einkommensteuer bereits monatlich in Form der Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt; diese Vorauszahlungen werden bei der jährlichen Veranlagung angerechnet. Selbständige, Freiberufler oder Vermieter sind meist verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben, in der alle Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben des Jahres aufgeführt werden. Das Finanzamt prüft diese Angaben und erlässt dann den Einkommensteuerbescheid. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und finanziert einen Großteil des öffentlichen Haushalts. Bei Unklarheiten oder besonderen Konstellationen – zum Beispiel Auslandseinkünften, Verlustvorträgen oder komplexen steuerlichen Gestaltungen – kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen. Dieser kann helfen, den Sachverhalt korrekt einzuordnen und gegebenenfalls gegen einen falschen Bescheid Einspruch einzulegen.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag von gewerblichen Unternehmen in Deutschland. Sie fällt für jeden gewerblichen Betrieb an – das betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften automatisch, aber auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften, sofern sie ein Handelsgewerbe betreiben. Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler) sowie Land- und Forstwirte sind von der Gewerbesteuer hingegen ausgenommen. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn des Unternehmens, der gegebenenfalls um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert wird. Auf diesen ermittelten Gewerbeertrag wendet das Finanzamt eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5 % an. Das Ergebnis – der Steuermessbetrag – wird anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, in der der Betrieb ansässig ist. Da jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst festlegt, variiert die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung je nach Standort deutlich (typischerweise liegt sie effektiv zwischen etwa 7 % und 17 % des Gewinns).

Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag gewährt, das heißt Gewinne bis zu dieser Höhe bleiben gewerbesteuerfrei. Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich in Form von Vorauszahlungen an die Gemeinde zu entrichten und wird nach Ablauf des Jahres im Gewerbesteuerbescheid endgültig abgerechnet. Im Unterschied zur Einkommensteuer steht das Aufkommen der Gewerbesteuer den Kommunen zu, weshalb sie eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden darstellt. Bei Unstimmigkeiten – etwa wenn das Finanzamt die Einstufung als Freiberufler verweigert und stattdessen Gewerbesteuer veranschlagt, oder wenn es um die Höhe des festgestellten Gewinns geht – kann ein Rechtsanwalt im Steuerrecht helfen. Er kann zum Beispiel gegen den Gewerbesteuermessbescheid Einspruch einlegen und Ihre Rechte auf etwaige Freibeträge oder eine korrekte Gewinnausmittlung verteidigen.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer – oft auch Mehrwertsteuer genannt – ist eine Verbrauchsteuer, die auf nahezu alle Lieferungen und Leistungen von Unternehmen erhoben wird. Im Grunde trägt der Endverbraucher diese Steuer, während Unternehmen sie für den Staat einziehen. Der Regelsteuersatz beträgt derzeit 19 %, es gibt aber einen ermäßigten Satz von 7 % für bestimmte Güter und Dienstleistungen (z. B. Grundnahrungsmittel, Bücher, öffentlicher Personennahverkehr). Unternehmen stellen die Umsatzsteuer ihren Kunden in Rechnung und müssen sie an das Finanzamt abführen, können dabei jedoch die selbst an andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Auf diese Weise wird nur der Mehrwert besteuert, der auf jeder Wirtschaftsstufe geschaffen wird. Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit – zum Beispiel Exporte ins Ausland oder bestimmte Finanz- und Versicherungsumsätze –, sodass hierfür keine Steuer anfällt.

Unternehmer sind verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich, je nach Unternehmensgröße und Umsatz) beim Finanzamt einzureichen. Darin melden sie die vereinnahmte Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer und überweisen die entsprechende Zahllast. Zusätzlich ist nach Ablauf des Jahres eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben, in der alle Umsätze und Vorsteuern des Jahres endgültig abgerechnet werden. Für kleine Unternehmen gibt es die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Liegen die Umsätze im Gründungsjahr voraussichtlich unter 22.000 € (Stand: 2025) und im laufenden Jahr nicht über 50.000 €, kann man auf die Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer verzichten. Dann darf allerdings auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuer ist eine der größten Einnahmequellen des Staates und ihre korrekte Abführung wird vom Finanzamt streng überwacht. Unternehmen, die ihrer Erklärungspflicht nicht nachkommen oder Umsatzsteuerbeträge bewusst vorenthalten, müssen mit hohen Nachforderungen, Säumniszuschlägen und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. In der Praxis können bei einer Betriebsprüfung Streitpunkte auftauchen – etwa, ob ein Geschäftsvorfall umsatzsteuerpflichtig ist oder ob der Vorsteuerabzug aus bestimmten Rechnungen zulässig war. Hier kann ein Rechtsanwalt für Steuerrecht helfen, die Rechtslage zu klären und Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt zu verteidigen.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögenswerte unter Lebenden verschenkt werden und bestimmte Freibeträge überschritten sind. Sie ist eng mit der Erbschaftssteuer verwandt – beide unterliegen dem selben Gesetz (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) und weisen ähnliche Regelungen auf. Bei Schenkungen steht jedem Beschenkten ein persönlicher Freibetrag zu, dessen Höhe vom Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker abhängt: Ehegatten können sich beispielsweise bis zu 500.000 € steuerfrei schenken, Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € von jedem Elternteil, während entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte deutlich geringere Freibeträge (oft nur 20.000 €) erhalten. Nur der Teil des Wertes einer Schenkung, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, unterliegt der Schenkungssteuer. Die Steuer wird grundsätzlich vom Beschenkten (dem Empfänger der Schenkung) geschuldet. Die Höhe richtet sich nach der Steuerklasse und ist progressiv gestaltet: Enge Familienangehörige zahlen einen niedrigeren Steuersatz (beginnend bei 7 % und bis je nach Wert auf 30 % steigend), während entfernte Verwandte oder Nicht-Verwandte deutlich höhere Steuersätze bis zu 30 % bzw. in Spitzen bis 50 % tragen müssen.

Wer eine größere Schenkung erhält, muss dies dem Finanzamt unaufgefordert anzeigen und eine Schenkungssteuererklärung abgeben, damit die Steuer festgesetzt werden kann. Durch vorausschauende Gestaltung lassen sich die Belastungen jedoch oft minimieren – etwa indem Schenkungen auf mehrere Jahre verteilt werden, um Freibeträge mehrfach auszunutzen. Wichtig zu wissen: Die Schenkungssteuer kann nicht durch Privatabreden umgangen werden. Auch Schenkungen, die formal als Kauf oder Darlehen getarnt werden, wird das Finanzamt als solche erkennen und besteuern, wenn keine tatsächliche Gegenleistung vorliegt. Wird eine steuerpflichtige Schenkung verschwiegen, begeht man eine Steuerhinterziehung. In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich bei größeren Vermögensübertragungen rechtlich beraten zu lassen. Ein im Steuerrecht versierter Anwalt kann helfen, den Wert des Geschenks korrekt zu ermitteln (was z. B. bei Immobilien oder Unternehmensanteilen komplex sein kann), Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast aufzuzeigen und alle notwendigen Erklärungen fristgerecht einzureichen. So stellen Sie sicher, dass die Schenkung optimal strukturiert ist und keine rechtlichen Probleme nach sich zieht.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die anfällt, wenn Vermögenswerte beim Tod einer Person auf die Erben oder Vermächtnisnehmer übergehen. Ähnlich wie bei der Schenkungssteuer stehen den Erben Freibeträge zu, deren Höhe vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen abhängt: Ehegatten können bis 500.000 € erben, ohne Erbschaftssteuer zu zahlen, für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 € pro Elternteil, und entferntere Angehörige oder Nicht-Verwandte haben entsprechend niedrigere Freibeträge (z. B. 20.000 €). Nur der Teil des geerbten Vermögens, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Die Steuersätze sind – analog zur Schenkungssteuer – in drei Steuerklassen gestaffelt und progressiv: Enge Familienmitglieder zahlen auf den steuerpflichtigen Teil eine vergleichsweise geringe Steuer (beginnend bei 7 % und je nach Höhe bis 30 %), während nicht verwandte Erben deutlich höhere Sätze bis zu 30 % (in Extremfällen 50 %) erreichen. Bestimmte Vermögenswerte genießen besondere Verschonungen: Zum Beispiel bleibt ein selbstgenutztes Familienheim unter bestimmten Bedingungen erbschaftssteuerfrei, wenn es an Ehepartner oder Kinder fällt. Auch betriebliche Vermögen können, sofern der Betrieb vom Erben fortgeführt wird, weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont bleiben, um die Unternehmensnachfolge nicht durch Steuerlasten zu gefährden.

Die Erbschaftssteuer wird für jeden Erwerber einzeln berechnet – das heißt, jeder Erbe wird separat mit seinem Erbanteil betrachtet und muss prüfen, ob nach Abzug seines Freibetrags eine Steuer anfällt. Die Abwicklung erfolgt oft automatisch: Die Nachlassgerichte oder Standesämter melden jeden relevanten Erbfall dem Finanzamt. Als Erbe sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen, sofern Sie steuerpflichtiges Vermögen geerbt haben. Das Finanzamt bewertet den Nachlass (z. B. Immobilien nach dem Verkehrswert, Wertpapierdepots nach Kurswerten etc.) und erlässt dann einen Erbschaftssteuerbescheid. Dabei können komplexe Bewertungsfragen entstehen, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, was oft zu Diskussionen mit dem Finanzamt führt. Hier ist es ratsam, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt für Steuerrecht kann schon zu Lebzeiten – im Rahmen der Nachlassplanung – helfen, die zu erwartende Erbschaftssteuer durch Gestaltungen zu reduzieren (etwa durch vorweggenommene Erbfolge, also Schenkungen zu Lebzeiten, oder durch Nutzungsrechte und Testamentsgestaltungen). Und nach dem Erbfall unterstützt er Erben dabei, die Erbschaftssteuererklärung korrekt auszufüllen, die Bewertungen zu prüfen und, falls nötig, gegen einen unrichtigen Erbschaftssteuerbescheid Einspruch einzulegen. So behalten Sie auch in dieser schwierigen Lebenssituation die steuerlichen Fragen im Griff.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen, also insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften. Während Einzelunternehmer und Personengesellschaften ihre Gewinne mit der Einkommensteuer (und ggf. zusätzlich Gewerbesteuer) versteuern, unterliegen Körperschaften der Körperschaftsteuer. Der Steuersatz ist – anders als bei der Einkommensteuer – einheitlich und nicht progressiv: Er beträgt in Deutschland 15 % auf das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft. Zusätzlich fällt auf die Körperschaftsteuer noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % an, sodass die tatsächliche Belastung bei etwa 15,8 % des Gewinns liegt. Körperschaftsteuer wird auf den Jahresgewinn erhoben, der sich aus der Steuerbilanz des Unternehmens ergibt. Eine Körperschaftsteuererklärung ist jährlich beim Finanzamt einzureichen; auf dieser Grundlage erlässt das Finanzamt einen Körperschaftsteuerbescheid und legt fest, ob Nachzahlungen oder Erstattungen anstehen. Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer werden in der Regel quartalsweise entrichtet.

Zu beachten ist, dass Kapitalgesellschaften zusätzlich meist der Gewerbesteuer unterliegen, sodass die Gesamtsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft höher ausfällt (in etwa rund 30 % des Gewinns, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde). Im Gegenzug können Gewinne in der Gesellschaft zunächst thesauriert (einbehalten) werden, ohne dass beim Gesellschafter sofort Einkommensteuer anfällt. Erst wenn Gewinne als Dividenden an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, fällt bei diesen Einkommensteuer (in Form der Kapitalertragsteuer, ca. 25 % Abgeltungsteuer) an – es kommt also zur wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen. Bestimmte Körperschaften genießen Steuerprivilegien: Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie ihre Mittel für steuerbegünstigte (wohltätige) Zwecke einsetzen und keine Gewinne zu Privatzwecken ausschütten. Insgesamt betrifft die Körperschaftsteuer vor allem Kapitalgesellschaften und ist für kleinere Unternehmen ohne diese Rechtsform nicht relevant. Bei komplexen Vorgängen – wie Umstrukturierungen, Holding-Konstruktionen oder grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten – ist das Körperschaftsteuerrecht jedoch besonders anspruchsvoll. Hier kann ein spezialisierter Anwalt sicherstellen, dass alle Gestaltungen legal und steuerlich optimal umgesetzt werden und im Konfliktfall die Interessen der Gesellschaft gegenüber den Finanzbehörden gewahrt bleiben.

Welche steuerlichen Pflichten muss ich bei einer Unternehmensgründung beachten?

Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es zahlreiche steuerliche Pflichten zu beachten, damit von Anfang an alles korrekt abläuft. Zunächst muss der neue Betrieb dem Finanzamt gemeldet werden: Hierzu dient der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den jeder Gründer ausfüllen muss. Darin werden dem Finanzamt grundlegende Informationen über die geplante Tätigkeit, Rechtsform, erwartete Umsätze und Gewinne mitgeteilt. Auf dieser Basis vergibt das Finanzamt eine Steuernummer für das Unternehmen und setzt gegebenenfalls Vorauszahlungen fest. Je nach Rechtsform und Art der Geschäftstätigkeit ergeben sich dann unterschiedliche Steuerarten, für die Sie von Beginn an Sorge tragen müssen. So unterliegt ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft mit seinem Gewinn der Einkommensteuer (bei Personengesellschaften wird der Gewinn anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert). Wird hingegen eine Kapitalgesellschaft (etwa eine GmbH oder UG) gegründet, fällt auf deren Gewinne Körperschaftsteuer an. Fast alle gewerblichen Unternehmen – ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – sind außerdem gewerbesteuerpflichtig, das heißt, sie müssen Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen. Die Anmeldung des Gewerbes (über das Gewerbeamt) wird in der Regel dem Finanzamt gemeldet, sodass dieses die Gewerbesteuerpflicht registriert. Ebenso wichtig ist die Entscheidung, ob Sie umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer auftreten oder der Umsatzsteuer unterliegen: Neugründer mit nur geringem Umsatz können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und dann auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen (dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen); alle anderen müssen sich beim Finanzamt zur Umsatzsteuer anmelden und ab Gründung regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, sind Sie zudem verpflichtet, die Lohnsteuer für deren Gehälter einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wofür eine Anmeldung als Arbeitgeber beim Finanzamt erforderlich ist.

Neben diesen Anmeldungen und Steuerarten dürfen Gründer auch die Buchführungspflichten und Fristen nicht übersehen. Sie müssen von Anfang an eine ordnungsgemäße Buchhaltung einrichten und alle Belege sorgfältig aufbewahren. Je nach Unternehmensgröße und Rechtsform kann eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügen oder es ist eine doppelte Buchführung nach Handels- und Steuerrecht nötig. Das Finanzamt setzt häufig bereits im ersten Geschäftsjahr vierteljährliche Vorauszahlungen (für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) fest, die Sie pünktlich entrichten müssen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Am Ende des Jahres sind die verschiedenen Steuererklärungen abzugeben – also etwa die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuerjahreserklärung. Dafür gilt in der Regel die Frist 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater verlängert sich diese Frist). Auch die Rechtsformwahl selbst hat steuerliche Konsequenzen: Sie beeinflusst, welche Steuern anfallen und wie Gewinne oder Verluste verrechnet werden. Es lohnt sich daher, schon im Gründungsprozess steuerlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater kann Ihnen helfen, alle erforderlichen Anmeldungen korrekt vorzunehmen, Ihre Pflichten im Blick zu behalten und optimale Gestaltungen zu finden. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und stellen sicher, dass Ihr neues Unternehmen von Anfang an steuerlich optimal aufgestellt ist.

Was ist ein Steuerbescheid?

Ein Steuerbescheid ist ein offizielles Schreiben des Finanzamts, in dem eine Steuerfestsetzung mitgeteilt wird. Er stellt das Ergebnis der Veranlagung Ihrer Steuererklärung dar (oder einer Schätzung, falls keine Erklärung eingereicht wurde). Im Steuerbescheid wird genau aufgeschlüsselt, wie hoch die betreffende Steuer für den jeweiligen Zeitraum ausfällt (z. B. Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2024) und wie dieser Betrag ermittelt wurde. Das Finanzamt führt darin Ihre deklarierten Einkünfte, Abzüge und eventuelle Freibeträge auf und berechnet die Steuer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Zudem ist vermerkt, ob bereits Vorauszahlungen geleistet wurden oder Lohnsteuer einbehalten und angerechnet wurde. Aus all dem ergibt sich entweder eine Nachzahlung, eine Erstattung oder eine Feststellung, dass Ihre Zahlungen genau der Steuerschuld entsprachen (Nullfestsetzung). Der Bescheid enthält auch den Fälligkeitstermin, bis zu dem eine Nachzahlung zu leisten ist, bzw. die Information, dass eine Erstattung auf Ihr Konto überwiesen wird. Wichtig ist außerdem die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid: Dort steht, dass Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen können, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, und an welche Adresse sich dieser Einspruch richten muss.

Rein formal ist der Steuerbescheid ein Verwaltungsakt. Das bedeutet, er ist für Sie bindend, solange Sie ihn nicht anfechten. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit (etwa weil das Finanzamt einen von Ihnen geltend gemachten Werbungskostenabzug oder Betriebsausgabe nicht anerkannt hat oder Ihnen ein offensichtlicher Fehler im Bescheid auffällt), müssen Sie innerhalb der Einspruchsfrist tätig werden. Versäumen Sie dies, wird der Bescheid bestandskräftig – das Finanzamt betrachtet die Sache dann als endgültig abgeschlossen, und Sie können die festgesetzte Steuer nicht mehr ändern lassen. Umgekehrt verpflichtet ein bestandskräftiger Bescheid Sie aber auch, die darin geforderte Steuer fristgerecht zu bezahlen. Falls Ihnen der Bescheid unverständlich erscheint oder Fragen aufwirft, zögern Sie nicht, bei Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt Rat einzuholen. Kleinere Unstimmigkeiten lassen sich manchmal schon durch eine Rückfrage klären, während bei größeren Abweichungen ein Einspruch (siehe nächste Frage) der richtige Weg ist.

Wie funktioniert der Einspruch gegen einen Steuerbescheid?

Wenn Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch dagegen einlegen. Der Einspruch ist ein formloser Rechtsbehelf: Es genügt ein Schreiben an das zuständige Finanzamt, in dem Sie unter Angabe von Steuernummer und Bescheiddatum erklären, dass Sie gegen den Bescheid (z. B. Einkommensteuer 2024 vom xx.xx.xxxx) Einspruch erheben. Eine Begründung sollten Sie möglichst gleich beifügen oder zumindest zeitnah nachreichen. Darin legen Sie dar, warum Sie den Bescheid für falsch halten – zum Beispiel, weil das Finanzamt einen bestimmten Freibetrag oder Aufwendung nicht berücksichtigt hat oder weil ein Rechenfehler vorliegt. Wichtig ist, den Einspruch innerhalb der Monatsfrist abzusenden (per Post, Fax oder elektronisch über das ELSTER-Portal), damit er fristgerecht beim Finanzamt eingeht. Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt den Bescheid erneut. Oft wird der Fall von einer anderen Sachbearbeitung überprüft als ursprünglich, um eine neutrale Kontrolle zu gewährleisten.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Erkennt das Finanzamt Ihren Einwänden ganz oder teilweise zu Recht, wird der Bescheid zu Ihren Gunsten geändert oder aufgehoben (man spricht von „Abhilfe“). Sie erhalten dann einen neuen, berichtigten Bescheid, und das Einspruchsverfahren ist damit erfolgreich abgeschlossen. Hält das Finanzamt hingegen an seiner Rechtsauffassung fest, erlässt es eine Einspruchsentscheidung. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Antwortschreiben, in dem das Finanzamt Ihren Einspruch formell zurückweist und die Gründe dafür ausführlich darlegt. Spätestens mit der Einspruchsentscheidung ist der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft. Wenn Sie weiterhin der Meinung sind, dass der Bescheid falsch ist, bleibt als nächste Stufe nur die Klage vor dem Finanzgericht. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Einspruchsentscheidung erhoben werden.

Wichtig zu wissen: Der Einspruch an sich befreit Sie nicht von der Zahlungspflicht. Das heißt, auch wenn Sie Einspruch eingelegt haben, müssen Sie die festgesetzte Steuer zunächst fristgerecht begleichen, sofern das Finanzamt keine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Sie können einen solchen Antrag auf Aussetzung stellen, damit die Vollstreckung (Eintreibung) der strittigen Steuer bis zur Entscheidung über den Einspruch aufgeschoben wird. Die Finanzämter gewähren das jedoch nur, wenn erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen, und meist werden Aussetzungszinsen fällig. Ein Einspruchsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen – von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, je nach Komplexität. In dieser Phase können Sie weitere Argumente oder Belege nachreichen und mit dem Finanzamt auch eine mündliche Erörterung des Sachverhalts führen. Viele Unstimmigkeiten lassen sich auf diesem Wege klären, ohne dass es zum Gerichtsverfahren kommen muss. Falls Sie unsicher sind, wie Sie Ihren Einspruch formulieren sollen, oder die Rechtslage schwierig ist, kann ein Rechtsanwalt für Steuerrecht Sie unterstützen. Er formuliert Ihren Einspruch rechtlich stichhaltig, überwacht die Fristen und setzt sich mit dem Finanzamt auseinander, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Steuerschuld nicht bezahlen kann?

Wenn Sie eine fällige Steuerschuld nicht bezahlen können, ist es wichtig, schnell und proaktiv zu handeln. Zögern Sie nicht, frühzeitig das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen, statt auf Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen zu warten. In vielen Fällen zeigt sich das Finanzamt kooperativ, wenn ersichtlich ist, dass Sie zahlungswillig sind, aber momentan nicht liquide. Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der Steuer zu stellen – das bedeutet, Sie bitten das Finanzamt um Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung. In diesem Antrag sollten Sie Ihre finanzielle Situation offen darlegen und plausibel begründen, warum die sofortige Vollzahlung eine unzumutbare Härte für Sie darstellen würde. Idealerweise legen Sie Unterlagen bei (z. B. Einkommensnachweise, Übersicht über monatliche Ausgaben, Kontoauszüge), damit das Finanzamt Ihre Lage nachvollziehen kann. Wenn dem Stundungsantrag stattgegeben wird, dürfen Sie die Steuerschuld entweder zu einem späteren Zeitpunkt in einer Summe zahlen oder in Raten über einen vereinbarten Zeitraum abtragen. Beachten Sie jedoch, dass das Finanzamt für den Zahlungsaufschub in der Regel Stundungszinsen verlangt (häufig 0,5 % des gestundeten Betrags pro Monat), sodass sich der geschuldete Betrag etwas erhöht.

Wird keine Stundung gewährt und Sie können die Steuer wirklich nicht fristgerecht zahlen, sollten Sie zumindest einen Teilbetrag leisten, um Ihren guten Willen zu zeigen. Bleibt die Zahlung vollständig aus, wird das Finanzamt nach Ablauf der Zahlungsfrist Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Das kann bedeuten, dass Ihr Bankkonto oder ggf. Ihr Gehalt gepfändet wird, oder dass ein Vollstreckungsbeamter Wertgegenstände bei Ihnen pfändet. Zusätzlich fallen automatisch Säumniszuschläge an (in Höhe von 1 % des Rückstands pro Monat), die die Schulden weiter anwachsen lassen. Spätestens jetzt sollten Sie professionelle Hilfe in Betracht ziehen. Ein Rechtsanwalt für Steuerrecht kann Ihnen helfen, doch noch eine einvernehmliche Lösung mit dem Finanzamt zu erzielen. Er kennt die Verhandlungsspielräume und kann beispielsweise einen neuen, besser begründeten Stundungsantrag stellen oder in Ihrem Namen um eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung bitten. Gegebenenfalls prüft er auch, ob die zugrundeliegende Steuerfestsetzung korrekt ist – falls nicht, könnte ein Einspruch oder Antrag auf Anpassung der Steuer helfen. Grundsätzlich gilt: Offenheit und frühzeitige Kommunikation mit dem Finanzamt sind der beste Weg, um einen Zahlungsengpass zu überbrücken. Die Finanzbeamten haben ein Interesse daran, dass Steuern gezahlt werden – mit einem realistischen Tilgungsplan und aktiver Mithilfe Ihrerseits lassen sich Zwangsmaßnahmen oft vermeiden.

Was kann ich tun, wenn die Steuerfahndung bei mir eine Durchsuchung durchführt?

Eine überraschende Durchsuchung durch die Steuerfahndung – meist früh am Morgen – ist eine äußerst stressige Situation. Trotzdem gilt: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt. Lassen Sie sich von den Beamten zunächst den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen Sie ihn aufmerksam. Dieser richterliche Beschluss gibt Auskunft darüber, wegen welchen Vorwürfen (z. B. Verdacht auf Steuerhinterziehung nach § 370 AO) und in welchen Räumlichkeiten durchsucht werden darf. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren, und sollten sofort von diesem Recht Gebrauch machen. Rufen Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt für Steuerrecht an. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, können Sie auch bei einer Kanzlei anrufen und mitteilen, dass gerade eine Durchsuchung läuft – erfahrene Anwälte wissen, dass es nun schnell gehen muss, und beraten Sie notfalls auch telefonisch zu den ersten Schritten.

Während der Durchsuchung sollten Sie kooperativ, aber zurückhaltend sein. Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Maßnahmen – das würde die Situation nur verschlimmern und kann selbst strafbar sein. Öffnen Sie Schränke oder Räume, wie von den Beamten verlangt, aber bieten Sie nicht freiwillig zusätzliche Unterlagen an, nach denen nicht gefragt wurde. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen zur Sache zu beantworten. Sie sollten keine voreiligen Erklärungen oder gar ein Geständnis abgeben – alles, was Sie jetzt sagen, kann später gegen Sie verwendet werden. Am besten machen Sie deutlich, dass Sie erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt eine Aussage machen werden. Die Durchsuchungsbeamten dürfen Gegenstände und Unterlagen beschlagnahmen, die im Beschluss genannt sind oder mit dem vermuteten Delikt in Zusammenhang stehen. Versuchen Sie nicht, in Panik Dokumente verschwinden zu lassen oder Daten zu löschen – die Ermittler beobachten sehr genau, und ein solcher Versuch könnte zusätzlich den Tatverdacht erhärten (Stichwort Vernichtung von Beweismitteln). Fertigen Sie wenn möglich eine Notiz oder Liste für sich an, welche Unterlagen und Datenträger mitgenommen werden. In der Regel stellen die Beamten ein Beschlagnahmeprotokoll aus; bestehen Sie darauf, eine Kopie dieses Protokolls zu erhalten.

Nachdem die Durchsuchung beendet ist, nehmen Sie sofort wieder Kontakt mit Ihrem Anwalt auf, falls dieser nicht ohnehin anwesend war. Mit ihm können Sie das weitere Vorgehen besprechen: Er wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen und eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen entwickeln. Eventuell kann er auch gegenüber der Staatsanwaltschaft bereits erste entlastende Umstände vorbringen.

Unsere Kanzlei Reimann & Partner Rechtsanwälte hat mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Steuerfahndungsmaßnahmen und steht Ihnen in solchen Notsituationen bei – sei es durch sofortige rechtliche Beratung während der Durchsuchung oder durch die anschließende Verteidigung im Steuerstrafverfahren.

Wichtig ist: Bleiben Sie so ruhig wie möglich, machen Sie keine Angaben ohne rechtlichen Beistand und vertrauen Sie darauf, dass Ihr Anwalt Ihnen hilft, Ihre Rechte zu wahren.

Wie arbeitet ein Rechtsanwalt im Steuerrecht mit meinem Steuerberater zusammen?

Ein guter Rechtsanwalt für Steuerrecht versteht sich nicht als Konkurrent Ihres Steuerberaters, sondern als Partner, der dessen Arbeit ergänzt. Viele Mandanten haben bereits einen Steuerberater, der die laufende Buchhaltung und die Erstellung der Steuererklärungen übernimmt. Tritt dann ein spezielles Problem auf – etwa ein Rechtsstreit mit dem Finanzamt oder eine komplexe steuerliche Gestaltung – arbeiten Anwalt und Steuerberater idealerweise Hand in Hand. Konkret bedeutet das: Ihr Steuerberater liefert dem Anwalt die notwendigen Zahlen, Unterlagen und den Überblick über Ihre finanzielle Situation, während der Anwalt auf Basis dieser Informationen die juristische Analyse vornimmt und die Strategie für Einsprüche, Verhandlungen oder Prozesse entwickelt. Beide Experten können sich gegenseitig beraten – der Steuerberater bringt sein detailliertes Bilanz- und Steuerwissen ein, der Rechtsanwalt seine Kenntnisse im Steuerrecht und Verfahrensrecht.

Durch diese Zusammenarbeit profitieren Sie doppelt, denn sämtliche Aspekte Ihres Falls werden abgedeckt. Die Kommunikation und der Informationsaustausch zwischen Steuerberater und Anwalt erfolgen natürlich nur mit Ihrem Einverständnis und unter Wahrung der Verschwiegenheitspflichten. In vielen Fällen führt der Austausch dazu, dass mögliche Lösungen schneller gefunden werden: So kann zum Beispiel in einer Betriebsprüfung der Anwalt die rechtlichen Argumente vorbereiten, während der Steuerberater die Zahlen aufbereitet.

Bei Reimann & Partner Rechtsanwälte legen wir großen Wert auf Teamarbeit – wir kooperieren entweder eng mit Ihrem bestehenden Steuerberater oder ziehen bei Bedarf unsere eigenen steuerlichen Experten hinzu. So stellen wir sicher, dass sowohl die steuerfachliche Seite (etwa exakte Berechnungen und vollständige Unterlagen) als auch die juristische Seite (z. B. Argumentation gegenüber dem Finanzamt oder vor Gericht) perfekt ineinandergreifen. Letztlich verfolgen Steuerberater und Steueranwalt das gleiche Ziel: Ihr steuerliches Anliegen bestmöglich zu Ihrem Vorteil zu lösen. Eine enge Abstimmung und gegenseitige Unterstützung sorgen dafür, dass keine wichtigen Details übersehen werden und Sie in jedem Bereich optimal vertreten sind.

Welche Leistungen bietet Reimann & Partner Rechtsanwälte im Steuerrecht?

Die Kanzlei Reimann & Partner Rechtsanwälte bietet im Steuerrecht ein umfassendes Spektrum an Leistungen für Privatpersonen und Unternehmen.

Zum einen übernehmen wir die steuerliche Beratung und Gestaltungsplanung: Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihre Steuerlast durch vorausschauende Maßnahmen zu optimieren – sei es bei der Wahl der optimalen Rechtsform für ein Unternehmen, bei der Gestaltung von Verträgen mit Blick auf steuerliche Auswirkungen oder bei der Planung von Unternehmensnachfolgen, größeren Schenkungen und Erbschaften, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Zum anderen kümmern wir uns um die Erfüllung steuerlicher Pflichten („Deklarationsberatung“): Unsere Experten erstellen und prüfen Ihre Steuererklärungen (zum Beispiel für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) und beraten Sie zu allen steuerlichen Meldepflichten. Wir sorgen dafür, dass Fristen eingehalten werden und unterstützen – wo gewünscht – auch bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung und beim Fristenmanagement, damit im Alltagsgeschäft nichts untergeht.

Ein weiterer zentraler Leistungsbereich ist die Vertretung in Steuerstreitigkeiten. Reimann & Partner Rechtsanwälte vertritt Sie gewissenhaft und engagiert gegenüber den Finanzbehörden und vor Gericht, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt. Wir legen beispielsweise Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide ein und führen – falls erforderlich – Klagen vor den Finanzgerichten.

Ebenso stehen wir Ihnen bei Betriebsprüfungen zur Seite: Wir begleiten den Prüfungsprozess, kommunizieren mit den Prüfern und verhandeln strittige Punkte, um Ihre Interessen zu wahren.

Sollte Ihnen ein steuerlicher Vorwurf gemacht werden, bieten wir eine entschlossene Verteidigung im Steuerstrafrecht. Unsere Anwälte unterstützen Sie in jeder Phase eines Steuerstrafverfahrens – von der ersten Beratung bei einem Verdacht über die Begleitung von Durchsuchungen durch die Steuerfahndung bis hin zur Vertretung vor Gericht. Auch die Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige übernehmen wir vertraulich und fachkundig, falls Sie frühere Versäumnisse korrigieren möchten.

Kurz gesagt: Reimann & Partner Rechtsanwälte ist Ihr zuverlässiger Partner in allen steuerrechtlichen Belangen. Wir verbinden anwaltliches Fachwissen mit praktischer Steuerexpertise. Durch unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht und die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern können wir Sie in Potsdam, Berlin und Umgebung – bei Bedarf auch bundesweit – in jeder steuerrechtlichen Angelegenheit kompetent unterstützen und Ihre Interessen effektiv vertreten.

Bietet die Kanzlei Reimann & Partner Rechtsanwälte auch die Leistungen eines Steuerberaters an?

Ja, die Kanzlei Reimann & Partner Rechtsanwälte bietet mittlerweile auch klassische Steuerberater-Leistungen an. Wir wissen, dass viele Mandanten den Wunsch haben, rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand zu erhalten – insbesondere Gründer, Freiberufler und Privatpersonen, die sich im komplizierten Steuerdschungel Unterstützung wünschen. Als Ihre Alternative zum klassischen Steuerberater übernehmen wir daher auf Wunsch auch die laufende steuerliche Betreuung. Das bedeutet: Wir kümmern uns um die Finanzbuchhaltung, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, führen die Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter durch und beraten Sie kontinuierlich, um Ihre Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu optimieren. Durch dieses erweiterte Leistungsangebot können Sie sämtliche steuerlichen Belange direkt mit uns abwickeln, ohne einen separaten Steuerberater einschalten zu müssen.

Selbstverständlich steht es unseren Mandanten frei, weiterhin mit ihrem vertrauten Steuerberater zusammenzuarbeiten – wir kooperieren, wie oben beschrieben, gern mit diesem. Falls Sie jedoch keinen Steuerberater haben oder einen Wechsel wünschen, sind wir in der Lage, diese Rolle vollumfänglich zu übernehmen. Unsere Kanzlei verfügt über das nötige Know-how und Personal (darunter Fachanwälte für Steuerrecht, Betriebswirte und Steuerberater in unserem Netzwerk), um die Pflichten eines Steuerberaters zuverlässig zu erfüllen. Sie erhalten bei Reimann & Partner Rechtsanwälte somit eine ganzheitliche Betreuung in Steuerfragen: von der Buchhaltung und fristgerechten Deklaration über die strategische Steuergestaltung bis hin zur Vertretung in Einspruchsverfahren oder vor Gericht – alles unter einem Dach. Bei uns profitieren Sie davon, dass steuerliche und rechtliche Expertise nahtlos verzahnt sind, sodass wir schnell und effektiv auf jede Herausforderung im Steuerrecht reagieren können.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer Kanzlei in Potsdam. Profitieren Sie von unserer Expertise als Ihr Anwalt für Steuerrecht in Potsdam, Berlin und Umgebung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren steuerrechtlichen Herausforderungen zu helfen.

Reimann & Partner Rechtsanwälte - Constanze Reimann
Constanze Reimann
Managing Partner | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Steuerrecht | Zertifizierte Mediatorin

Außergerichtlich

Wir versuchen Ihr Anliegen außergerichtlich zu lösen, um Ihr Ziel möglichst stressfrei für Sie zu erreichen.

Prozessual

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