Die Temperaturen steigen und der Sommer steht unmittelbar vor der Tür. Genau der richtige Zeitpunkt um dem Auto die wohlverdienten Sommerreifen aufzuziehen. Nachdem die Werkstatt die Reifen gewechselt hat, kommt dann jedoch der Schock. Neben den Kosten für den Reifenwechsel stehen auf Ihrer Rechnung pandemiebedingte Desinfektionskosten nach dem Werkstattbesuch, die Sie übernehmen sollen.
Ist das rechtens?
Grundsätzlich gilt, dass nur das von der Werkstatt abgerechnet werden kann, was vorher ausdrücklich oder konkludent vereinbart wurde und damit Bestandteil Ihres Vertrages mit der Autowerkstatt wurde. Bei einem Vertrag über den Wechsel der Autoreifen haben Sie ausdrücklich vereinbart, dass die Reifen gewechselt werden. Etwaige Desinfektionskosten nach Werkstattbesuch des Autos wurden in der Regel nicht vereinbart und können damit im Nachhinein nicht verlangt werden. Anders sieht es aus, wenn Sie nicht eine konkrete Handlung, sondern pauschale Tätigkeiten wie eine Sommer-Inspektion oder einen Urlaubs-Check vereinbart haben. In einer solchen Situation können allgemeine Leistungen wie die Desinfektion des Autos inbegriffen sein. Da es dabei jedoch auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls ankommt, verbietet sich eine pauschale Einschätzung.
Zahlt die Versicherung?
Konkreter beurteilen lässt sich die Situation, in der nach einem unverschuldeten Unfall sowohl vor als auch nach der Fahrzeugreparatur Desinfektionskosten anfallen. Die Frage die sich in einem solchen Fall aufdrängt ist, ob die Versicherung des Schädigers auch diese Desinfektionskosten übernehmen muss. Die große Mehrheit der amtsgerichtlichen Rechtsprechung geht davon aus, dass jedenfalls die Kosten nach der Reparatur von der Versicherung übernommen werden müssen und folglich nicht gekürzt werden dürfen.
Sollte es bei Ihrem nächsten Routinebesuch in der Werkstatt Probleme geben oder haben Sie andere Rechtsfragen auf den Gebieten des Arbeits-, Erb-, Insolvenz-, Steuer- und Verkehrsrecht steht Ihnen das Team der Kanzlei Reimann jederzeit professionell zur Seite.