Konflikte entstehen überall dort, wo Menschen oder Unternehmen zusammenarbeiten – sei es im Arbeitsverhältnis, unter Gesellschaftern, im Familienverbund oder bei geschäftlichen Partnerschaften. Mediation ist ein bewährtes Verfahren, solche Konflikte außergerichtlich, vertraulich und zukunftsorientiert zu lösen. Als erfahrene Rechtsanwälte und Mediatoren in Potsdam, Berlin und Brandenburg bieten wir Ihnen strukturierte Verfahren an, die juristische Präzision mit menschlichem Feingefühl verbinden.
Bei Reimann & Partner Rechtsanwälte erhalten Sie nicht nur die Begleitung durch erfahrene Mediatoren – Sie profitieren zugleich von unserer fundierten betriebswirtschaftlichen und juristischen Beratungskompetenz. Denn gerade in komplexen wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist ein reines Gesprächsangebot oft nicht genug. Wir vereinen methodisches Know-how aus der Mediation mit tiefem betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Verständnis für die zugrunde liegenden Streitfragen. So stellen wir sicher, dass Ihre Einigung nicht nur tragfähig, sondern auch rechtlich belastbar ist.
Unsere Kanzlei begleitet seit vielen Jahren erfolgreich Mandantinnen und Mandanten durch Konfliktsituationen – von Gesellschafterstreitigkeiten, über Erbauseinandersetzungen, bis hin zu bau- oder arbeitsrechtlichen Konflikten. Dabei ist uns eines besonders wichtig: die Interessen beider Seiten lösungsorientiert zu erfassen, um eine wirtschaftlich sinnvolle und persönlich akzeptable Einigung zu ermöglichen.
Ob Sie als Unternehmer, Gesellschafter, Arbeitnehmer oder Erbe einen Konflikt klären möchten – mit unserer kombinierten Expertise als Rechtsanwalt und Mediator erhalten Sie eine Mediation, die Konflikte nicht nur befriedet, sondern Perspektiven schafft.
Kostenschutz durch Rechtsschutzversicherung!
Die Kosten für eine Mediation können gegebenenfalls von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sprechen Sie uns oder Ihren Versicherungsvertreter an, um die Kostenübernahme zu klären.
Mediation im Arbeitsrecht: Vermittlung bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (z.B. Kündigungen, Mobbing, Abfindungen).
Wirtschafts- und Gesellschaftsmediation: Mediationsverfahren in Handels- und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten und Gesellschaftsauseinandersetzungen (z.B. Austritt eines Gesellschafters).
Bau- und Immobilienmediation: Spezialisierte Konfliktmoderation bei Bauprojekten (zwischen Bauherren, Architekten, Bauunternehmen) zur Klärung von Termin-, Kosten- und Mängelstreitigkeiten
Erbmediation: Mediation in Erbstreitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft zur einvernehmlichen Nachlassaufteilung. Der Mediator hilft, emotionale Blockaden zu lösen und Konflikte friedlich beizulegen.
Unternehmensnachfolge: Begleitung von Firmen bei der Generationenfolge und Betriebsübergabe. Durch offene Kommunikation und Interessenabgleich tragen wir zu einer konfliktarmen Übergabe bei.
Allgemeine Konfliktmoderation: Strukturierte außergerichtliche Lösung vielfältiger Wirtschafts- und Handelskonflikte (inner- und zwischenbetriebliche Streitigkeiten, Teamkonflikte, Nachbarschaftsdifferenzen) nach modernen Mediationsverfahren.
Ob Gesellschafterstreit, Konflikt im Unternehmen, Erbauseinandersetzung oder Bauprojekt: Wir begleiten Sie mit betriebswirtschaftlicher und juristisch fundierter Mediation – diskret, effizient und lösungsorientiert. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!
Konflikte am Arbeitsplatz sind oft komplex, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer langfristig zusammenarbeiten. Mediation klärt zum Beispiel Mobbingvorwürfe, Kündigungsstreitigkeiten oder Teamkonflikte. Sie verbessert das Betriebsklima und erzielt oft schneller eine Lösung als ein Gerichtsverfahren. Je früher die Mediation eingesetzt wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Häufige Themen im Rahmen der Mediation im Arbeitsrecht sind:
Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (z. B. Kündigung, Abmahnung, Mobbing, Versetzung)
Spannungen im Führungsteam oder zwischen Abteilungen
Probleme nach Restrukturierungen, Umorganisationen oder Betriebsübergängen
Trennungsgespräche, Rückkehr aus der Elternzeit, Wiedereingliederung nach Krankheit
Förderung kooperativer Zusammenarbeit durch präventive Teammediation
Eskalierende Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern können die Existenz eines Unternehmens gefährden. In der Mediation bleiben sensible interne Informationen geschützt, und auch außerjuristische Konflikte (z.B. um Geschäftsziele oder persönliche Rollenverteilungen) können offen angesprochen werden. Ein Mediator führt durch einen strukturierten Dialog, löst Blockaden auf und erarbeitet gemeinsam mit den Parteien praktikable Lösungen für den Fortbestand der Gesellschaft. Häufige Themen der Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten und Gesellschaftsauseinandersetzungen sind:
Konflikte über Rollen, Verantwortlichkeiten, strategische Ausrichtung
Auseinandersetzung beim Ausscheiden eines Gesellschafters
Streit über Abfindung, Geschäftsanteile, Nachfolgeregelungen
Mediation zwischen Alt- und Neu-Gesellschaftern
Unterstützung bei Neuausrichtung oder Liquidation
Als erfahrene Mediatoren sorgen wir für einen geschützten Raum, in dem Beteiligte sachlich Interessenslagen austauschen können – und begleiten Sie auf dem Weg zu tragfähigen Vereinbarungen, z. B. beim Gesellschafter-Austritt oder der Rollenklärung im Unternehmen.
Kooperationen, Joint Ventures, Lieferbeziehungen oder langfristige Verträge bergen Konfliktpotenzial. Gerade Handelsbetriebe stehen häufig vor schwierigen Fragen der Lieferbeziehungen, Vertragsgestaltung oder Leistungsstörungen. Oftmals führen externe Faktoren, missverständliche Kommunikation oder wirtschaftlicher Druck zu Blockaden. Durch Mediation können Unternehmen teure gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden und Geschäftsbeziehungen zukunftsfähig gestalten – auch, wenn es um Vertragsauslegung, Leistungsstörungen oder Strategiewechsel geht. Häufige Themen der Mediation bei wirtschaftlichen Streitigkeiten zwischen Unternehmen sind:
Konflikte aus langfristigen Geschäftsbeziehungen (Liefer- & Kooperationsverträge, Lizenzfragen)
Verhandlungen bei Meinungsverschiedenheiten über Vertragsauslegung oder Leistungspflichten
Krisenkommunikation zwischen Geschäftspartnern
Vermeidung von Reputationsschäden durch vertrauliche Konfliktlösung
Mediation bei Auseinandersetzungen über Preisgestaltung, Qualität oder Zahlungsmodalitäten
Wir schaffen Vertrauen, regen kreativen Dialog an und helfen Ihnen, die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten zu wahren – ohne sofort den Gang zum Gericht.
Bei Bauprojekten kann schon ein kleiner Interessenkonflikt zu gravierenden Verzögerungen oder Kostensteigerungen führen. Baumediation hat sich hier als effektives Mittel etabliert: Ein Mediator klärt Konflikte zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen in moderierten Gesprächen und bringt das Bauvorhaben gemeinsam wieder voran. Selbst wenn anwaltliche Verhandlungen zuvor gescheitert sind, ist die Erfolgsquote mit neutralem Mediator oft deutlich höher. Häufige Themen der Mediation bei Bauvorhaben und Immobilien sind:
Streitigkeiten zwischen Bauherren, Planern, Projektsteuerern und Bauunternehmen
Differenzen über Leistungsbeschreibung, Ausführungsfristen, Baumängel, Nachträge
Mediation in laufenden Bauphasen zur Sicherung der Projektfortführung
Klärung komplexer Haftungs- und Koordinationsfragen im Bauablauf
Wir begleiten Sie lösungsorientiert durch Themen wie Terminverzug, mangelhafte Ausführung oder Kommunikationslücken zwischen Projektbeteiligten – damit Ihr Bauvorhaben weiterkommt, statt es zu blockieren.
In Erbengemeinschaften steckt jeder Miterbe zwangsläufig fest, bis ein Auseinandersetzungsvertrag geschlossen wird. Mediation ist der schnellste und kostengünstigste Weg, Erbstreitigkeiten zu lösen und eine weitere Eskalation zu vermeiden. Der Mediator schafft einen Rahmen für offene Kommunikation, um emotionale Konflikte zu bewältigen, sodass die Erben letztlich in einer gemeinsamen Einigung zu einem Auseinandersetzungsvertrag gelangen können. Häufige Themen der Mediation bei Erbstreitigkeiten sind:
Klärung unterschiedlicher Erwartungen von Erbengemeinschaften
Regelung von Pflichtteilsansprüchen, Nachlassaufteilung, Testamentsauslegung
Vermeidung langjähriger familieninterner Auseinandersetzungen
Begleitung bei innerfamiliären Verhandlungen im Zusammenhang mit Vermögensnachfolge
Gerade in Erbengemeinschaften hemmen oft individuelle Erwartungen oder emotional aufgeladene Dynamiken den Prozess. Wir moderieren die Gespräche, zerlegen emotionale Blockaden – und erarbeiten eine zukunftsfähige Auflösung des Nachlasses im Konsens.
Der Wechsel der Unternehmensleitung ist oft emotional aufgeladen. Mediation bietet einen strukturierten Rahmen für Gespräche zwischen den Generationen. Durch frühzeitige Mediation bleiben die Werte des Unternehmens erhalten und der gesamte Übergabeprozess verläuft meist schneller und kostengünstiger als durch langwierige Rechtsstreitigkeiten. Häufige Themen der Mediation bei Unternehmensnachfolge sind:
Mediation zwischen abgebender Generation und Nachfolgern (innerfamiliär oder extern)
Konfliktprävention bei Rollenverteilung, Führungswechsel und Eigentumsübertragung
Gestaltung eines vertrauensvollen, tragfähigen Übergabeprozesses
Sicherung des Betriebsfriedens und der langfristigen Unternehmensstabilität
Die Nachfolge birgt erhebliche familien- und unternehmensrechtliche Herausforderungen. Wir schaffen einen klaren Prozess für die Übergabe, der familiäre Interessen und wirtschaftliche Perspektiven zusammenführt – und bereiten dafür eine tragfähige vertragliche Basis vor.
Im unverbindlichen Vorgespräch klären wir: Worum geht es konkret? Ist Mediation geeignet? Welche Ziele bestehen? Dabei definieren wir Rollen, Themen und Vertraulichkeit.
Es folgt die schriftliche Mediationsvereinbarung mit Regeln, Zeitplan, Kostenaufteilung und Zielrahmen. Gegebenenfalls finden vorbereitende Einzelgespräche statt.
In moderierten Sitzungen strukturieren wir den Austausch. Wir orientieren uns dabei am Phasenmodell:
Themensammlung: Konfliktinhalte aus der Perspektive aller Beteiligten werden gesammelt.
Interessenklärung: Was steckt hinter den Positionen?
Gemeinsame Lösungsfindung: Entwicklung von Optionen.
Vertragliche Sicherung: Ausformulierung der finalen Vereinbarung.
Die gemeinsam erarbeitete Lösung wird in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung festgehalten. Diese kann – je nach Sachverhalt – auch notariell beurkundet oder mit anwaltlicher Prüfung ergänzt werden.
Auf Wunsch betreuen wir Sie nach Unterzeichnung: zur Umsetzung, Evaluierung & Anpassung der getroffenen Vereinbarungen.
Ob Gesellschafterstreit, Arbeitskonflikt, Erbstreit, Bauprojekt oder Unternehmensnachfolge – wir sind spezialisiert auf juristisch fundierte Mediation in wirtschaftlichen und familiären Auseinandersetzungen. Als erfahrene Rechtsanwälte und Wirtschaftsmediatoren begleiten wir Sie diskret, strukturiert und zielorientiert bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Jetzt Kontakt aufnehmen – Mediation mit Reimann & Partner Rechtsanwälte in Potsdam, Berlin und Brandenburg.
Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien, eigenständig und einvernehmlich einen Kompromiss zu erarbeiten. Im Unterschied zum Gerichtsverfahren behalten die Beteiligten die Kontrolle über das Ergebnis.
Mediation fördert nachhaltige Lösungen und erhält oft die Beziehung zwischen den Parteien. Sie ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Prozess. Außerdem bleiben die Inhalte vertraulich. Ein gerichtliches Urteil wird nicht erzwungen, vielmehr entwickeln die Parteien gemeinsam eine Lösung, die für alle akzeptabel ist.
In Deutschland kann sich theoretisch jeder „Mediator“ nennen, da der Titel nicht geschützt ist. Praxisnah wird jedoch meist eine fundierte Mediationsausbildung vorausgesetzt. Häufig kommen beispielsweise Rechtsanwälte oder Psychologen mit Mediationszusatzqualifikation zum Einsatz, die sowohl über Methodenkompetenz als auch fachspezifisches Wissen verfügen.
Ja. Viele Mediatoren sind Rechtsanwälte, insbesondere wenn fundierte Fachkenntnisse erforderlich sind (z.B. im Arbeits- oder Erbrecht). Sie können im Mediationsverfahren unbefangen vermitteln. Wichtig: Sollte die Mediation scheitern, darf der Anwalt Sie im selben Fall aber nicht mehr gerichtlich vertreten, da er dann nicht mehr ausschließlich Ihre Interessen vertreten.
Ja. Mediation ist stets freiwillig – beide Seiten entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie sich an dem Verfahren beteiligen. Niemand wird gezwungen, an einer Mediation teilzunehmen oder eine bestimmte Lösung zu akzeptieren.
Mediation eignet sich besonders, wenn beide Parteien an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind und eine weitere Zusammenarbeit in Zukunft möglich sein soll. Sie ist ungeeignet, wenn eine Partei kein Interesse an einer Einigung hat oder ein sehr starkes Machtgefälle besteht (z.B. offensichtliches Mobbing). Auch bei rein juristischen Streitpunkten führt der übliche Weg über das Gericht.
Ein Mediationsverfahren beginnt meist mit einem Vorgespräch, in dem Konfliktgegenstand und Ablaufsregeln geklärt werden. Dann führen die Parteien in begleitenden Sitzungen abwechselnd Gespräche unter Leitung des Mediators. Es wird offen über Interessen und Lösungsvorschläge gesprochen. Der Mediator strukturiert den Prozess nach einem klaren Phasenmodell (Auftragsklärung, Themen, Interessen, Lösungen, Abschluss). Am Ende steht idealerweise eine schriftliche Vereinbarung, in der alle Punkte festgehalten sind.
Eine Mediation kann wenige Stunden bis zu mehreren Sitzungen in Anspruch nehmen, je nach Komplexität des Konflikts. Oft zeigt sich schon nach kurzer Zeit, ob eine Einigung möglich ist. Selbst wenn die Mediation scheitert, sind die dann entstandenen Kosten und der Zeitaufwand in der Regel nur ein Bruchteil der Prozesskosten.
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand und werden typischerweise vorab nach Stunden vereinbart. Übliche Stundensätze liegen oft zwischen 150 und 400 €. Viele Parteien teilen sich das Honorar. In der Praxis werden Mediationskosten oft von Rechtsschutzversicherungen (ganz oder teilweise) übernommen. Insgesamt fallen die Mediationskosten meist deutlich niedriger aus als die Prozesskosten.
Üblicherweise teilen sich alle beteiligten Konfliktparteien die Kosten der Mediation. Diese Kostenaufteilung wird vor Beginn des Verfahrens vertraglich festgelegt. Eine Mediation ist damit für jede Partei meist ein überschaubarer Aufwand.
Ja, das ist ein zentrales Merkmal der Mediation. Alle Gespräche und Informationen während des Verfahrens sind absolut vertraulich. Nach §4 Mediationsgesetz sind Mediator und alle Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Details an Dritte weitergegeben werden.
Bei einem Gerichtsverfahren entscheidet ein Richter über den Streit. Bei einer formellen Schlichtung (Schiedsgutachten oder Schiedsverfahren) kann ein neutraler Dritter ebenfalls einen Lösungsvorschlag unterbreiten oder eine Entscheidung treffen. Dagegen behalten die Parteien in der Mediation die volle Kontrolle: Der Mediator moderiert das Gespräch, greift aber inhaltlich nicht ein. Ziel der Mediation ist in der Regel eine langfristige Einigung, die auf den Interessen beider Seiten basiert, im Gegensatz zu einem Urteil.
Ja, Mediation kann scheitern. Voraussetzung für Erfolg ist, dass alle Beteiligten kompromissbereit sind. Ist nur eine Seite uneinsichtig oder extrem stur, wird keine Einigung erzielt. Auch dann sind die zuvor gewonnenen Erkenntnisse und Protokolle aber wertvoll für weitere Konfliktlösungswege.
Ja. Sobald die Parteien ihre Lösung in einer Mediationsvereinbarung unterschreiben, ist diese rechtsverbindlich wie ein Vertrag. Die Vereinbarung kann – je nach Streitgegenstand – unmittelbar umgesetzt oder sogar (z.B. bei Immobilien oder Gesellschaftsanteilen) notariell beurkundet werden. Damit erhalten alle Beteiligten Rechtssicherheit über die gefundene Lösung.
Mediation im Arbeitsrecht fokussiert auf Konflikte rund um den Arbeitsplatz, zum Beispiel Mobbing, Kündigungen, Abmahnungen oder Auseinandersetzungen im Team. Hierbei moderiert der Mediator das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Ziel ist eine einvernehmliche Lösung – oft eine verträgliche Trennungsvereinbarung oder Regelung –, die das Arbeitsklima schont und eine Eskalation vor Gericht vermeidet.
In Erbengemeinschaften ist jeder Miterbe automatisch Teil der Gemeinschaft; jeder verfügt nur gemeinsam. Mediation bringt die Erben an einen Tisch, um über die Nachlassaufteilung zu verhandeln. Sie schafft Raum für Emotionen, die oft im Weg stehen. Ziel ist ein gemeinsamer Auseinandersetzungsvertrag, statt eines gerichtlichen Teilungsverfahrens, sodass das Familienvermögen weitestgehend erhalten bleibt.
Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern geht es meist um Unternehmensführung, Kapitalbeteiligung oder Gewinnverteilung. In der Mediation bringt jeder Gesellschafter seine Sicht und Interessen ein. Der Mediator sorgt für vertraulichen, strukturierten Austausch. Das Verfahren ermöglicht es, auch persönliche und unternehmerische Ziele zu berücksichtigen und in einvernehmliche Vereinbarungen umzusetzen.
Sobald ein Bauprojekt ins Stocken gerät – etwa bei Differenzen über Leistungen, Termine oder Kosten – ist Baumediation angezeigt. Ein erfahrener Bau-Mediator klärt schnell Ursachen, bevor hohe Frist- oder Prozesskosten entstehen. Oft gelingt die Fortführung des Baus nach einer erfolgreichen Mediation deutlich kostengünstiger als nach einem Gerichtsurteil.
Bei der Übergabe an die nächste Generation werden oft Hoffnungen, Ängste und Erwartungen sichtbar. Mediation bietet den nötigen Raum, diese offen anzusprechen. So lassen sich faire Nachfolgeregelungen finden und familiäre Bindungen bewahren. In der Regel verkürzt und vereinfacht dies den gesamten Nachfolgeprozess im Vergleich zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten.
Viele Rechtsschutzversicherungen erkennen Mediation als sinnvolle Alternative zum Gerichtsverfahren an. Sie übernehmen in vielen Fällen (ganz oder teilweise) die Kosten einer Mediation. Es lohnt sich, bei Ihrer Versicherung nach den jeweiligen Konditionen zu fragen.
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