Die Kanzlei Reimann & Partner Rechtsanwälte berät und vertritt Sie gerne in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge oder setzen Ihr Recht effizient vor Gericht durch. Gleichermaßen stehen wir Ihnen in spezifisch handelsrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung – auf Unternehmensseite, aber auch, wenn Sie als Vertragspartner von Unternehmen (Franchisenehmer, Handelsvertreter etc.) anwaltlichen Rat und Unterstützung benötigen.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht umfasst von der Gründung über die Wahl der Gesellschaftsform bis hin zum späteren Unternehmensverkauf und Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern alle Belange eines Unternehmens, ob OHG, GmbH, AG, KG oder GbR. Eine immer größere Rolle spielt dabei die Haftung – nicht nur der Gesellschaft, sondern auch der für die Gesellschaft handelnden Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und der Gesellschafter. Ziel unserer Beratung ist es, frühzeitig Probleme zu erkennen oder bereits entstandene Probleme durch ein unternehmerisch sinnvolles Vorgehen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu lösen. Hierbei legen wir Wert darauf, Ihnen nicht nur im Krisenfall, sondern regelmäßig beratend zur Seite zu stehen.
Themen unserer anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht sind u. a.:
Handelsrecht
Das Handelsrecht wird häufig als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Heute wird es jedoch nicht nur bei Kaufleuten angewendet, sondern auch im Handwerk und der Industrie. Im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, modifiziert es vor allem die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Viele Auslegungsfragen werden zudem durch das Handelsgewohnheitsrecht/ Handelsbräuche gelöst. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.
Themen unserer anwaltlichen Tätigkeit im Handelsrecht sind u. a.:
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