Sie haben einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vom Landes-Förderinstitut erhalten und sollen nun Ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen? Wir helfen Ihnen!
Zur Zeit werden zahlreiche Empfänger staatlicher Zuschüsse und Hilfen zur Rückzahlung empfangener Leistungen aufgrund coronabedingter Umsatz- und Gewinneinbußen aufgefordert. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, der Sie zur Rückzahlung der Soforthilfe verpflichtet, sollten Sie nicht warten.
Wichtig: Es laufen Fristen! Nach Erhalt des Rückforderungsschreibens haben Sie nur vier Wochen Zeit darauf zu reagieren. Die Rückzahlungsverpflichtung ist in vielen Fällen falsch oder rechtswidrig. Wenden Sie sich möglichst schnell an uns, wenn auch Sie auf einmal Ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen sollen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Rückforderung und legen Widerspruch für Sie ein.
Warum muss die Corona-Soforthilfe möglicherweise zurückgezahlt werden?
Die ausgezahlte Corona-Soforthilfe war zweckgebunden. Sie diente der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen. Voraussetzungen für die Bewilligung der Soforthilfe waren erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Das tatsächliche Vorliegen dieser Voraussetzung wurde meist nicht geprüft, sondern es wurde die maximale Fördersumme ausgezahlt, um eine schnelle und unbürokratische Unterstützung leisten zu können. Eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn die Bewilligung der Leistungen aufgrund falscher Tatsachen erfolgte. Wer also falsche Angaben im Antrag gemacht hat oder eine zu hohe Auszahlung erhalten hat, muss die erhaltenen Beiträge ganz oder teilweise zurückzahlen.
Was kann man gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe tun?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Insbesondere in den vergangenen Monaten konnten wir vielen, die im Zuge der Pandemie vor existenzielle Fragen gestellt worden sind, in juristischer Hinsicht helfen. Der Widerrufs- und Rückforderungsbescheid des Förderinstituts ist womöglich haltlos – da er Sie ihn Ihren Rechten verletzt.
Die sorgfältige Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Rückforderung setzt auch eine detailliertere Auseinandersetzung mit der Liquiditätssituation und der konkreten Umsatzentwicklung des betroffenen Unternehmens bzw. des Unternehmers vor und nach Beantragung der Beihilfen voraus.
Gerne beraten Sie unsere fachkundigen Anwälte von der Kanzlei Reimann zur Abwehr der Rückforderung von Corona Soforthilfe und legen Widerspruch für Sie ein.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Sollte Ihr Anliegen eilen, rufen Sie uns bitte jetzt an.
0331 877 9130
0179 4583955 | WhatsApp
info@reimannpartner.de
Mo – Fr 09:00-18:00
Neben den üblichen Kommunikationswegen bieten wir Ihnen auch eine persönliche Beratung per Videokonferenz via Skype, Teams, Zoom u.a. an.